Inhaltsverzeichnis
Welche Anlagen muss ich bei der Steuererklärung ausfüllen?
Mantelbogen – das Hauptformular der Steuererklärung.
Welche Anlagen gibt es bei der Steuererklärung 2020?
Einzelne Formulare für die Steuererklärung 2020 zum Download
- Mantelbogen.
- Mantelbogen beschränkt Steuerpflichtige.
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen.
- Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern.
- Anlage AV – Angaben zu Altervorsorgebeiträgen (Riester)
- Anlage Corona-Hilfen (für Unternehmer)
- Anlage Energetische Maßnahmen.
Was ist die Anlage Sonstiges?
Für alle sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG, wie z.B. Unterhaltsleistungen oder Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften. Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus Altersvorsorgeverträgen sind jedoch in der Anlage R anzugeben.
Was ist die Anlage aus?
Die Anlage AUS ist als Vordruck der Steuererklärung für alle ausländischen Einkünfte und Steuern beizufügen, unabhängig davon, ob die Einnahmen aus einem Staat kommen, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht oder nicht.
Welche Steuerformulare für Rentner?
In der Einkommensteuererklärung müssen Rentner und Pensionäre auf dem Steuerformular Anlage R detaillierte Angaben zu ihren inländischen Altersbezügen machen.
Wo Riester Rente in Steuererklärung 2020 eintragen?
Riester-Rente in Anlage „AV“ Riester-Sparer können pro Jahr maximal 2.100 Euro in der Anlage „AV“ ansetzen. Stehen die Angaben in diesem Formblatt, rechnet das Finanzamt automatisch nach, ob sich Sparer mit der Riester-Zulage besserstellen oder mit dem Sonderausgabenabzug.
Was gehört zu den sonstigen Einkünften?
Wenn Einkünfte keiner anderen Einkunftsart zuzurechnen sind, können sie zu den sogenannten „Einkünften aus sonstigen Leistungen“ gehören. Zu den Einkünften aus sonstigen Leistungen gehören zum Beispiel Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Gegenstände.
Wann muss ich die Anlage N aus ausfüllen?
Die Anlage N-AUS ist von unbeschränkt Steuerpflichtigen auszufüllen, die im Ausland eine nichtselb- ständige Tätigkeit ausgeübt haben und die für die hieraus erzielten Einkünfte eine Steuerbefreiung geltend machen. Für jeden ausländischen Staat ist eine gesonderte Anlage N-AUS abzugeben.