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Welche Arbeitsmöglichkeiten gibt es in Frankreich?
In Frankreich gibt es vielfältige Arbeitsmöglichkeiten für Deutsche. Die Französische Botschaft bietet einen Einblick in die Arbeits- und Praktikasuche in Frankreich. Hier finden Interessierte Links zu relevanten Seiten. In Paris gibt es vor allem Jobangebote im Dienstleistungssektor.
Welche Staatsangehörigen haben eine Arbeitserlaubnis?
Als Staatsangehöriger Ihres Landes besitzen Sie automatisch eine Arbeitserlaubnis. Sie haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Für Ausländer kann eine Arbeitserlaubnis notwendig sein – je nach Herkunftsland und Aufenthaltstitel. Was für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunächst kompliziert aussieht, wird in der Praxis durch zahlreiche Ausnahmen geregelt.
Was ist eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?
In Deutschland erhalten sie eine Arbeitserlaubnis, wenn sie einen Eintrag wie „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder „Jede Erwerbstätigkeit gestattet“ im Aufenthaltstitel führen. Der Arbeitnehmer ist dann berechtigt, eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit aufzunehmen.
Ist eine Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge möglich?
Eine Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge ist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich seit drei Monaten in Deutschland aufhalten. Besitzen sie den Status eines anerkannten Asylbewerbers, haben sie Zugang zum Arbeitsmarkt und können uneingeschränkt arbeiten.
Welche Vorteile bringt Frankreich mit sich?
In Frankreich zu arbeiten bringt viele Vorteile mit sich: Es gilt der gesetzliche Mindestlohn, die „Crèches“ bieten ganztägige Kinderbetreuung, und es gibt die 35-Stunden Woche. Doch wer sich auf das Abenteuer Frankreich einlässt sollte sehr gute Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenz…
Was benötigen sie für einen Aufenthalt in Frankreich?
Sie benötigen dazu einen Personalausweis oder Reisepass, eine internationale Geburtsurkunde, 3 Passfotos, einen offiziellen Nachweis über den Wohnsitz in Frankreich (z.B. Mietvertrag, denn es gibt in Frankreich kein Einwohnermeldeamt) und eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Ist eine Arbeitserlaubnis für Frankreich erforderlich?
EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis für Frankreich. Auch eine Aufenthaltsgenehmigung ist nicht erforderlich. Dennoch ist es ratsam, bei einem längeren Aufenthalt die carte de sèjour zu beantragen, die den Zugang zu staatlicher Unterstützung sichert.
Welche Mindestlohn-Jobs gibt es in Frankreich?
In Frankreich gibt es im Unterschied zu Deutschland keine Minijobs oder sonstige Niedriglohn-Jobs, lediglich einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, den Salaire minimum interprofessionnel de croissance (kurz: SMIC).
Welche Adressen führen offene Stellen in Frankreich?
Auch die Agentur für Arbeit, EURES oder auch die ZAV der Arbeitsagentur führen offene Stellen in Frankreich. Diese Adressen sind auch dafür geeignet, sich bezüglich der Anerkennung der eigenen Qualifikationen und Abschlüsse zu informieren.
In Frankreich zu arbeiten bringt viele Vorteile mit sich: Es gilt der gesetzliche Mindestlohn, die “Crèches” bieten ganztägige Kinderbetreuung, und es gibt die 35-Stunden Woche. Doch wer sich auf das Abenteuer Frankreich einlässt sollte sehr gute Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenz mitbringen.