Welche beiden EU Institutionen müssen zustimmen damit ein EU Gesetz beschlossen werden kann?
Gesetzgebung in der EU Die Mitglieder der Kommission müssen zustimmen. Der Rat der Europäischen Union erlässt daraufhin das »Gesetz« gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. Diese Vorschläge müssen in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, das heißt, jedes Mitgliedsland macht mit diesen Vorschlägen eigene Gesetze.
Hat die EU Gesetze?
Es gibt derzeit zwei Arten von EU-Gesetzen: Richtlinien und Verordnungen. Richtlinien sind Rahmengesetze der EU; sie stellen eine politische Forderung an die Gemeinschaft und müssen von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten innerhalb einer gesetzten Frist in nationales Recht umgesetzt werden.
Wie viele Länder müssen ein EU Gesetz verabschieden?
Das heißt: Wenn 15 von den 28 Staaten dafür sind. Bei den meisten Gesetzen müssen aber mehr als die Hälfte der Länder dafür sein. Bei wenigen Entscheidungen müssen sogar alle Staaten dafür sein. Das gilt zum Beispiel in der Außenpolitik.
Was ist die Gesetzgebung in der EU?
Gesetzgebung in der EU ist Aufgabe des „institutionellen Dreiecks“. Das sind die beiden „europäischen“ Organe Kommission und Parlament sowie der Ministerrat, in dem die regierenden Minister der Mitgliedstaaten das Sagen haben. Für die meisten Politikbereiche schreibt der EG-Vertrag das Mitentscheidungsverfahren vor.
Wie gilt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren in der EU?
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gilt derzeit in 85 festgelegten Politikbereichen, die den größten Teil der Zuständigkeitsbereiche der EU abdecken. Das „Initiativrecht“ liegt bei der Kommission. Sie ist zuständig für die Vorlage der meisten Gesetzgebungsvorschläge.
Wie entsteht die Gesetzgebung in Europa?
Der Weg, auf dem in Europa die Gesetze entstehen, unterscheidet sich aber grundlegend von den üblichen Verfahren der Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten. Es gibt derzeit zwei Arten von EU-Gesetzen: Richtlinien und Verordnungen.
Was ist der endgültige Gesetzgebungsvorschlag?
Der endgültige Vorschlag wird gleichzeitig dem Europäischen Parlament, dem Rat und den nationalen Parlamenten und in einigen Fällen dem Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zugeleitet. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren beginnt mit der Vorlage eines Gesetzgebungsvorschlags bei Europäischem Parlament und Rat.