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Welche Bewertungsvereinfachungsverfahren gibt es?
Um die Bestandsbewertung des Lagers etwas zu erleichtern, dürfen sogenannte Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt werden. Dahinter verbergen sich Methoden wie das LIFO-Verfahren, die FIFO-Methode oder auch die permanente Durchschnittsbewertung.
Was bedeutet Sammelbewertung?
Sammelbewertung ist der Oberbegriff für verschiedene nach § 256 Satz 1 HGB zulässige Bewertungsvereinfachungsverfahren, die bei der Bewertung gleichartiger Vorräte für die Bilanzerstellung angewendet werden können. 3 HGB.
Für was steht LIFO?
Während beim FIFO-Prinzip die zuerst eingelagerten Waren auch zuerst entnommen werden, sind es beim LIFO-Prinzip die zuletzt eingelagerten Waren, die zuerst entnommen werden. In ausgeschriebener Form steht die Abkürzung LIFO also für „Last In, First Out“.
Ist FIFO erlaubt?
Das FiFo-Verfahren ist als Verbrauchsfiktion steuerlich nicht zulässig (lediglich anwendbar, wenn die tatsächliche Verbrauchsfolge so ist, was z.B. bei Lebensmitteln mit Haltbarkeitsdauern sinnvoll ist). In der Steuerbilanz explizit zugelassen sind die LiFo-Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a.
Was versteht man unter dem Saldierungsverbot?
Saldierungsverbot; Grundsatz, nach dem in der Bilanz Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite (namentlich Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten) und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet werden sollen (§ 246 II HGB).
Wann wird Lifo angewendet?
Das LIFO-Verfahren wird angewendet, wenn ein Unternehmen sich keine Gedanken über die Reihenfolge der Lagerung macht oder wenn diese schlichtweg keine Rolle spielt.
Wann macht man Lifo?
Beim Last-in-first-out-Verfahren (Lifo) wird davon ausgegangen, dass jene Güter, die zuletzt in das Lager eingegangen sind (last in), das Lager zuerst wieder verlassen (first out). Damit gelten bei dieser Verbrauchsfolge die Güter mit der kürzesten Lagerzugehörigkeit, also die jüngsten Güter, als zuerst entnommen.
Warum ist FiFo verboten?
Das FiFo-Verfahren ist als Verbrauchsfiktion steuerlich nicht zulässig (lediglich anwendbar, wenn die tatsächliche Verbrauchsfolge so ist, was z.B. bei Lebensmitteln mit Haltbarkeitsdauern sinnvoll ist). In der Steuerbilanz explizit zugelassen sind die LiFo-Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. Alternative Begriffe: FiFo-Prinzip.