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Welche Daten darf man weitergeben?
Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, gespeichert, verändert, verarbeitet, übermittelt oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt ist oder wenn die betroffene Person eingewilligt hat.
Welche Daten sind nicht geschützt?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer …
Was gehört zu den personenbezogenen Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Artikel 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung).
Welche Daten sind durch das Datenschutzgesetz geschützt?
Zu diesen gehören genetische, biometrische und Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit des Betroffenen hervorgehen.
Ist die Weitergabe personenbezogener Daten erlaubt?
Wird der Polizei eine Auskunft nach personenbezogenen Daten wie Name, Adresse etc. erteilt, handelt es sich um eine Datenweitergabe an die Polizei. Das BDSG erlaubt eine Weitergabe aber nur, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet bzw. der Betroffene eingewilligt hat, vgl. § 4 Abs. 1 BDSG.
Wie lange gelten Betroffenenrechte bei personenbezogenen Daten?
Die Betroffenenrechte gelten grundsätzlich auch gegenüber öffentlichen Stellen wie Jobcenter und Arbeitsagentur. Es gibt jedoch vereinzelt gesetzliche Fristen, die die vorzeitige Löschung von Sozialdaten verhindern. 5 Jahre bei personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Inanspruchnahme der Beratungs- und Vermittlungsleistungen verarbeitet wurden
Was ist eine unerlaubte Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte?
Unerlaubte Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte. Gemäß § 27 BDSG sei die Vorschrift auch auf nicht öffentliche Stellen anwendbar, wenn die Nutzung nicht ausschließlich zu familiären oder persönlichen Zwecken erfolge. Als persönlicher Zweck gelte die Verwaltung eigenen Vermögens. Diesen Bereich habe der Beklagte jedoch verlassen.
Kann man Daten weitergegeben werden?
Nur wenn ein berechtigtes Interesse vorhanden sei, können Daten weitergegeben werden. Gemäß § 27 BDSG sei die Vorschrift auch auf nicht öffentliche Stellen anwendbar, wenn die Nutzung nicht ausschließlich zu familiären oder persönlichen Zwecken erfolge.