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Welche Daten übermittelt der Arzt an die Krankenkasse?
Abrechnung ärztlicher Leistungen Das Gesetz schreibt die Übermittlung folgender Daten vor: Erbrachte Leistung inklusive (verschlüsselter) Diagnose, Arztnummer, Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte.
Welche Daten hat die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.
Was ist bei der Krankenkasse gespeichert?
Derzeit sind administrative Daten der Versicherten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Die eGK enthält ein Lichtbild.
Ist die Weitergabe von medizinischen Daten zulässig?
Da medizinische Daten dem Datenschutz in besonderem Maße unterliegen, ist die Weitergabe an Dritte in der Regel nicht zulässig. Dies jedoch nicht nur aus datenschutzrechtlichen Gründen. Informationen, die Ärzte und Krankenhauspersonal erhalten, unterliegen dem Arztgeheimnis bzw.
Was ist wichtig zum Datenschutz im Gesundheitswesen?
Das Wichtigste zum Datenschutz im Gesundheitswesen in Kürze Ab 2021 können Versichert ihre Gesundheitsdaten freiwillig in einer elektronischen Patientenakte hinterlegen. Da Gesundheitsinformationen zu den besonderen Arten personenbezogener Daten gehören, muss dem Datenschutz im Gesundheitswesen besonders hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Kann man die Weitergabe der eigenen Daten verhindern?
Nein! Es gibt keine Möglichkeit, die Weitergabe der eigenen Daten zu verhindern. Es ist gerade so, als wenn die Versicherten vom Besitz ihrer eigenen Daten zwangsenteignet würden. Und das passt ja wieder wie die Faust aufs Auge im Zusammenhang mit der Zwangsenteignung der freien Entscheidung für oder gegen eine Masernimpfung.
Wie ist die Übermittlung der Patientendaten zulässig?
Die Übermittlung der Patientendaten an Dritte ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und bedarf entweder der expliziten Einwilligung des Betroffenen oder einer gesetzlich bestimmten Erlaubnis.