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Welche Dokumente brauche ich für die Einreise nach Japan?
Einreise Japan – Welche Dokumente brauche ich für die Einreise nach Japan? Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige, die nach Japan einreisen, benötigen einen gültigen Reisepass, Kinder einen eigenen Kinderreisepass. Die Ausweisdokumente müssen für die Dauer des gesamten Aufenthalts in Japan gültig sein.
Wie muss ich nach Japan reisen?
Um nach Japan zu reisen, brauchst du wie immer einen gültigen Reisepass. Wenn du dich weniger als 90 Tage im Land aufhältst, brauchst du kein zusätzliches Visum. Im Flugzeug musst du ein Formular ausfüllen, in dem du eine japanische Adresse und Telefonnummer angeben musst.
Wie viele Tage benötigen sie für einen Aufenthalt in Japan?
Reisen Sie für maximal 180 Tage nach Japan, so benötigen Sie kein Visum. Dies gilt sowohl für Urlauber als auch für Geschäftsreisende. Bei der Landung am Flughafen erhalten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage als Temporary Visitor.
Was muss ein ausländischer Besucher nach Japan einhalten?
Jeder ausländische Besucher, der nach Japan einreist, muss im Besitz eines für die Dauer seines Aufenthalts gültigen Reisepasses sein. Alle Besucher müssen die Visa-Bedingungen einhalten. Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen zur Visumpflicht für Japan.
Was ist ein ferienarbeitsvisum in Japan?
Das Ferienarbeitsvisum (Working Holiday Visa) ermöglicht einen sechsmonatigen Aufenthalt in Japan, mit der Möglichkeit von bis zu zwei sechsmonatigen Verlängerungen. Damit besteht für Touristen, die mit einem Ferienarbeitsvisum einreisen, die Möglichkeit eines Hinzuverdiensts durch bestimmte Arbeiten, um ihr Reisebudget aufzubessern.
Welche Staatsangehörigen benötigen einen Reisepass nach Japan?
Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige, die nach Japan einreisen, benötigen einen gültigen Reisepass, Kinder einen eigenen Kinderreisepass. Die Ausweisdokumente müssen für die Dauer des gesamten Aufenthalts in Japan gültig sein.
Ist es möglich in Japan zu bleiben?
Durch die Einführung des Programms für Langzeitaufenthalte ist es nun möglich, bis zu einem Jahr in Japan zu bleiben. Ausländische Antragsteller und begleitende Ehepartner müssen aus Ländern stammen, für die Japan kein Einreisevisum verlangt. Begleitende Kinder sind nicht zulässig.