Welche drei Phasen der Geldwäsche gibt es?
Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung unterscheidet drei Phasen des Geldwäscheprozesses:
- Einspeisung (englisch placement)
- Verschleierung (englisch layering)
- Integration (englisch integration)
Was gilt als Geldwäscherei?
305bis StGB: Geldwäscherei. 1. Wer eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln, die, wie er weiss oder annehmen muss, aus einem Verbrechen herrühren, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Welche Phase ist Layering?
„Layering“ ist die zweite Phase des dreigliedrigen Phasenmodells.
Was ist bei der Identifizierung durch Dritte zu beachten?
Gemäß § 17 Abs. 3, Abs. 5 Satz 4 GwG muss der Verpflichtete sicherstellen, dass alle zur Ausführung eingesetzten Dritten und andere geeignete Personen und Unternehmen ihm unverzüglich und unmittelbar die erlangten Angaben und Informationen übermitteln.
Wem sind die Sorgfaltspflichten auferlegt?
Grundsätzlich ergibt sich aus § 2 Geldwäschegesetz (GwG), wer sog. Verpflichteter ist. Neben den Banken und Versicherungen sind dies z.B. auch Immobilienmakler, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare (unter bestimmten Voraussetzungen), Spielbanken und Personen, die mit Gütern handeln (!).
Wer kann Geldwäschebeauftragter werden?
Kreditinstitute (§ 25h KWG), Zahlungsdienstleister (§ 22 Abs. 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz), Versicherungsunternehmen (§ 80d Versicherungsaufsichtsgesetz), Finanzunternehmen, Spielbanken sowie Vermittler von Glücksspielen (§ 9 Abs.
Wann besteht die identifizierungspflicht?
Identifizierungspflichten Das gilt auch bei rein steuerberatender Tätigkeit ohne Teilnahme an Finanztransaktionen oder Vermögensverwaltung. Daneben besteht Identifizierungspflicht bei der Bargeld- oder Wertpapierannahme ab 15.000 EUR oder bei positivem Geldwäscheverdacht.