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Welche Formvorschriften für Rechtsgeschäfte gibt es?
Gesetzliche Formvorschriften sind insbesondere (vgl. §§ 126 ff. BGB) Schriftform, elektronische Form, Textform, öffentliche Beglaubigung und notarielle Beurkundung. Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen oder vereinbarten Form führt i.d.R. zur Unwirksamkeit (Nichtigkeit) des Rechtsgeschäfts (§ 125 BGB).
Wann ist Schriftform gesetzlich vorgeschrieben?
Die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben, z.B. beim Verbraucherdarlehensvertrag (§ 492 BGB@), bei der Kündigung des Arbeitsvertrags (§ 623 BGB@), bei der Bürgschaftserklärung (§ 766 BGB@), beim Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB@).
Welche Art von Verträgen gibt es?
Es gibt verschiedenste Arten von Verträgen: Kauf-, Arbeits- oder Mietverträge, um die populärsten zu nennen. Grundsätzlich müssen dabei der Vertragsinhalt und der Vertragsgegenstand so deutlich bestimmt sein, dass für einen Außenstehenden die Absicht der Vertragsparteien klar zu erkennen ist.
Welche Verträge müssen schriftlich gelegt werden?
Einige Verträge müssen schriftlich nieder gelegt sein. Bank- und Versicherungsgeschäften bedürfen der Schriftform. Zum Schutz der Vertragspartner gilt dies auch bei Grundstückskäufen oder Erb- und Eheverträgen. Diese müssen außerdem notariell beglaubigt werden.
Welche Verträge sind rechtsgültig?
Rechtsgültig sind Verträge darüber hinaus nur, wenn die Vertragsparteien geschäftsfähig sind, also rechtswirksame Willenserklärungen abgeben bzw. entgegen nehmen können. Die Geschäftsfähigkeit beginnt normalerweise mit der Volljährigkeit. Einige Verträge müssen schriftlich nieder gelegt sein.
Welche Vertragsart gehört zu den gängigsten Vertragsarten?
Zu den gängigsten Vertragsarten gehört ebenfalls der Schenkungsvertrag gemäß §516 BGB. Auch wenn dies den meisten Leuten nicht bewusst ist, handelt es sich bei der Schenkung auch um einen Vertrag. Bei der Schenkung handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Vermögensgegenstandes an eine andere Person.