Welche Länder dürfen ohne Visum in die Türkei?
Einreisebestimmungen für die Türkei Die Einwohner vieler europäischer Länder – darunter auch deutsche Staatsbürger – können ohne Visum in die Türkei einreisen. Diese Regelung gilt unter anderem für Staatsangehörige aus Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Schweden und der Schweiz.
Kann man in die Türkei ohne Visum?
Visum. Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum. Die frühere Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich.
Welche Aufenthaltsgenehmigungen sind für Ausländer in der Türkei günstiger?
Die Aufenthalts-Genehmigungen (Ikamet) für Ausländer in der Türkei wird wesentlich billiger. Für Dänen, Niederländer, Briten, Deutsche und Iren wird die Aufenthaltsgenehmigung (Ikamet) für die Türkei beachtlich günstiger.
Kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis Reisen?
Da diese regelmäßig nur befristet erteilt wird, arbeitet die Ausländerbehörde gerne mit einer Fiktionsbescheinigung, wenn die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis geprüft wird. Sie sollten damit nicht im EU-Raum reisen. Nur mit gültiger Aufenthaltserlaubnis reisen Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Unterfall der Aufenthaltsgenehmigung.
Wie lange dürfen Ausländer in der Türkei bleiben?
Ausländer, die in die Türkei durch ein Visum oder eine Visumbefreiung gekommen sind, dürfen maximal ununterbrochen 30, 60 oder 90 Tage in der Türkei bleiben. Diejenigen, die länger als diese genannten Fristen in der türkei bleiben möchten, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Was ist eine Aufenthaltsgenehmigung?
Was ist eine rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis?
Mit einer rechtmäßigen Aufenthaltserlaubnis bedürfen Sie innerhalb der Europäischen Union reisen, soweit der betreffende Staat Mitglied des Schengenraumes (Staaten, die auf die Grenzkontrollen verzichten) ist. Niederlassen dürfen Sie sich dort nicht. Fiktionsbescheinigung überbrückt Zeit der Antragsprüfung