Welche Leistungen kann man bei Vorliegen der Voraussetzungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten?
Themen-Schnelleinstieg
- Medizinische Rehabilitation.
- Berufliche Reha.
- Allgemeine. medizinische Reha.
- Reha für Kinder und Jugendliche.
- Reha für Rentner.
- Onkologische Reha.
- Sucht-Reha.
- Reha-Nachsorge.
Wie lange muss ich arbeiten um einen Anspruch auf Rente zu haben?
Ganz einfach, wenn diese Personen in Deutschland gearbeitet haben und mindestens 5 Jahre Wartezeit nachweisen können, haben sie Anspruch auf eine Regelaltersrente.
Wann zahlt die Deutsche Rentenversicherung?
Voraussetzungen. Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bekommen, wenn ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Wenn Sie schon einmal eine Reha hatten, können Sie in der Regel erst vier Jahre später bei Bedarf die nächste Reha bekommen.
Wie viel Rente bekommt man mindestens?
Im deutschen Rentensystem gibt es derzeit keine Mindestrente. Die Höhe der gesetzlichen Rente eines Ruheständlers ist immer abhängig von den erworbenen Rentenpunkten – je höher das Einkommen ist und je länger man im Erwerbsleben stand, umso höher ist das Rentenpunktekonto.
Was sind die deutschen und ausländischen Beiträge für einen deutschen Rentenanspruch?
Ausländische Beiträge können für Ihren Rentenanspruch zählen. Für Ihren Anspruch auf eine deutsche Rente zählen auch bestimmte Zeiten mit, die Sie im Ausland angesammelt haben. Um die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für einen Rentenanspruch zu prüfen, werden die deutschen und die ausländischen Versicherungszeiten zusammengerechnet, wenn sie.
Welche Einschränkungen gibt es bei der Anerkennung von Rentenzeiten im Ausland?
Einschränkungen bei der Anerkennung von Rentenzeiten im Ausland. Versicherungszeiten aus dem In- und Ausland können nur nach einem Recht zusammengerechnet werden. So können die Zeiten entweder nach Europarecht oder über ein Sozialversicherungsabkommen addiert werden, aber nicht über beide.
Wie erfolgt die Berechnung ihrer deutschen Rente in Deutschland?
Die Berechnung Ihrer deutschen Rente erfolgt allein aus Ihren deutschen Versicherungszeiten. Versicherungszeiten aus dem vertragslosen Ausland können in Deutschland weder bei der Prüfung des Rentenanspruchs noch bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.