Welche Rechtsfolgen kann eine Straftat nach sich ziehen?
Die Rechtsfolgen einer Straftat können im deutschen Strafrecht grundsätzlich in „Strafen“ und „Maßnahmen“ unterteilt werden. Strafen knüpfen an die Schuld des Täters an der Tatbegehung und damit an die Vergangenheit an. Einzige Nebenstrafe des deutschen Strafrechts ist das Fahrverbot nach § 44 StGB.
Welche Strafen gibt es im Strafrecht?
Zu den Hauptstrafen gehören die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe. Nebenstrafen sind etwa der Verlust Amtsfähigkeit, des Wahlrechts und das deutlich häufigere Fahrverbot (§ 44 StGB). Die Grundsätze der Strafzumessung finden sich § 46 StGB. Danach ist die Schuld des Täters Grundlage für die Zumessung der Strafe.
Wird der Arbeitgeber über eine Bewährungsstrafe informiert?
Staatsanwaltschaften und Gerichte sind verpflichtet, den Arbeitgeber eines Beschuldigten über das Strafverfahren zu informieren, wenn diese Information für arbeitsrechtliche Maßnahmen des Arbeitgebers, wie z. B. eine Kündigung, erforderlich ist.
Kann eine Tat bestraft werden?
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. (1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt. (2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.
Ist das Gesetz abhängig von besonderen Eigenschaften oder Verhältnissen des Täters?
(1) Macht das Gesetz die Strafbarkeit oder die Höhe der Strafe von besonderen persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen des Täters abhängig, die das Unrecht der Tat betreffen, so ist das Gesetz auf alle Beteiligten anzuwenden, wenn diese Eigenschaften oder Verhältnisse auch nur bei einem von ihnen vorliegen.
Was ist der Tagessatz des Rechtsbrechers?
Sie beträgt mindestens zwei Tagessätze. (2) Der Tagessatz ist nach den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rechtsbrechers im Zeitpunkt des Urteils erster Instanz zu bemessen. Der Tagessatz ist jedoch mindestens mit 4 Euro und höchstens mit 5 000 Euro festzusetzen.