Welche Sicherheiten akzeptieren Banken?
Was sind bankübliche Sicherheiten?
- Grundschulden.
- Hypotheken (Belastung von Immobilien)
- selbstschuldnerische Bürgschaften.
- sonstige private Ausfallbürgschaften.
- Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherungen mit hohen Rückkaufswerten)
- Bausparverträge.
- Festgelder.
- Sparguthaben.
Ist eine Hypothek ein Grundpfandrecht?
Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht. Die Bank hat so die Hand auf dem Grundstück, bis Du das Hypothekendarlehen zurückgezahlt hast. Mit dieser Sicherheit sinkt das Risiko, dass die Bank ihr Geld nicht zurückerhält.
Was ist die Hypothek?
Die Hypothek ( §§1113 ff. BGB) ist eine weitere gängige akzessorische Sicherheit. Durch ihren akzessorischen Charakter grenzt sie sich von der Grundschuld ab, welche eine fiduziarische Sicherheit ist.
Was ist der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld?
Der wesentliche Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld ist wie gesagt, dass die Hypothek eine akzessorische und die Grundschuld eine fiduziarische Realsicherheit ist. Die Hypothek ist also in ihrem Bestand an die gesicherte Forderung gebunden und kann nur dafür verwendet werden. Die Grundschuld ist nicht an die Forderung gebunden.
Was sind die Kreditsicherheiten von Grundschuld und Hypothek?
Beide Kreditsicherheiten werden durch einen Notar kostenpflichtig in das Grundbuch eingetragen. Damit wird dem Kreditinstitut das Recht an der Immobilie gesichert. Da Immobilien stabile Werte haben, eignen sich Grundschuld und Hypothek zur Absicherung von Krediten mit langen Laufzeiten wie der Bau- oder der Immobilienfinanzierung.
Wie kann die Bank diese Sicherheiten nutzen?
Diese Sicherheiten kann die Bank zum Ausgleich von Zahlungsrückständen oder Schulden nutzen, etwa wenn der Kreditnehmer die vereinbarten Raten nicht bezahlt oder den Kredit nicht vollständig tilgen kann. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Bank darf die Sicherheiten nur bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers in Anspruch nehmen.