Inhaltsverzeichnis
Welche Strafe bei einfachen Diebstahl?
Das Strafmaß für den einfachen Diebstahl liegt laut StGB also bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Es handelt sich bei dem Delikt mithin um ein sogenanntes Vergehen.
Wann liegt ein Diebstahl vor?
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Welche Formen von Diebstahl werden unterschieden?
Diebstähle sind sehr vielfältig: Ladendiebstahl, Autodiebstahl, Taschendiebstahl, Diebstähle nach Wohnungseinbruch. Gesetzlich unterscheidet der Gesetzgeber im Strafgesetzbuch (StGB) verschiedene Arten des Diebstahls: den schweren Bandendiebstahl sowie Haus- und Familiendiebstahl nach § 247 StGB.
Kann Diebstahl fahrlässig sein?
Denkt der Täter, die Sache wäre wirklich nicht fremd, handelt er nicht vorsätzlich. Diebstahl scheidet dann gänzlich aus, da es keinen „fahrlässigen“ Diebstahl gibt.
Wann ist es ein versuchter Diebstahl?
Beim Versuch setzt ein Täter lediglich unmittelbar zum Diebstahl an, er vollendet diesen jedoch nicht. Ein entsprechender Vorsatz muss auf die Erfüllung des Tatbestandes gerichtet sein. Sofern der Täter nicht freiwillig vom Versuch zurücktritt, macht er sich sodann strafbar.
Warum ist Diebstahl verboten?
Eine Strafbarkeit wegen Diebstahls setzt voraus, dass die vom Täter angestrebte Zueignung rechtswidrig ist und dass er auch diesbezüglich mit Vorsatz handelt. Rechtswidrig ist eine Zueignung, die der Eigentumsordnung widerspricht.
Was wird als Diebstahl bezeichnet?
Begriff. Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht rechtswidriger Zueignung (Vergehen). Eine Sache ist fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht. 2.
Was gehört zu Diebstahl?
Ein Diebstahl setzt gemäß § 242 StGB stets die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache voraus. Fremd bedeutet, dass die Sache nicht im Alleineigentum des Täters stehen darf. Entscheidend ist also nicht, ob die Sache demjenigen gehört, in dessen Gewahrsam sie sich befand.