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Welche Strafe bei Markenrechtsverletzung?
Nach § 143 MarkenG kann eine vorsätzliche Markenrechtsverletzung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft wird sehr schnell Gewerbsmäßigkeit annehmen, also auch bei kleineren Internethändlern, sodass regelmäßig Freiheitsstrafen drohen!
Was kostet eine Markenverletzung?
Im Markenrecht setzen die Gerichte regelmäßig Streitwerte zwischen 25.000,- € und 100.000,- € fest. Die sich daraus ableitenden Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung belaufen sich zwischen 1.250,- € und 2.500,- €.
Warum dürfen sie keine Bilder aus dem Internet verwenden?
Nein, Sie dürfen keine Bilder aus dem Internet verwenden (auch nicht von einer der eBay-Websites); es sei denn, der Eigentümer des Bildes hat Ihnen die ausdrückliche Erlaubnis erteilt. Sie dürfen auch kein Bild von der Website eines Herstellers kopieren und einfügen, außer Sie verfügen über eine entsprechende Berechtigung.
Wie kann die Übernahme fremder Produktbilder geltend gemacht werden?
Die Übernahme fremder Produktbilder verstößt damit immer gegen das Urheber- oder Lichtbildrecht des Fotografen. Gem. § 97 UrhG kann der Inhaber der Lichtbild- oder Urheberrechte Unterlassung und Schadensersatz geltend machen. Für die Unterlassung kann eine (kostenpflichtige) Abmahnung gem. § 97a UrhG erteilt werden.
Wie können Produktbilder abgemahnt werden?
Produktbilder können abgemahnt werden, wenn ein Dritter an dem Foto das Urheberrecht hat. Doch wäre es fatal, zu glauben, dass selbst gemachte Produktbilder ohne weiteres zulässig wären. Auch hier gibt es insbesondere drei Schutzrechte (nicht abschließend) zu beachten: Urheberrecht Markenrecht und
Ist die Aufnahme von Fotos auf eBay zulässig?
Wenn ein Verkäufer seine Fotos freigegeben hat, ist die Aufnahme dieser Fotos in die eBay-Katalogdaten, sowie die Verwendung der Fotos durch andere Verkäufer in ihren Angeboten auf eBay laut unseren AGB zulässig.