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Welche Straftäter kommen in den offenen Vollzug?
Grundsätzlich werden nur Ersttäter in einer Anstalt des offenen Vollzugs untergebracht, je nach Bundesland können aber sehr unterschiedliche Maßstäbe und Kriterien für die Aufnahme in den offenen Vollzug angesetzt werden.
Kann man direkt in den offenen Vollzug?
Zu beachten ist, dass in einigen Bundesländern keine direkte Aufnahme in den offenen Vollzug erfolgt, sodass sich derjenige, der zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, selbst stellen und dann sofort in der JVA den Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug stellen sollte.
Wer sitzt im offenen Vollzug?
In der Regel werden nur Ersttäter in einer Anstalt des offenen Vollzugs untergebracht, je nach Bundesland können aber sehr unterschiedliche Kriterien und Maßstäbe für die Aufnahme in den offenen Vollzug ausschlaggebend sein. Der Gefangene bekommt eine Ladung zum Strafantritt.
Wer kommt nicht in den offenen Vollzug?
Zum Teil besagt § 16 II StVollzG Bln, wer für den offenen Vollzug prinzipiell ungeeignet ist: Nämlich Gefangene, die sich dem Vollzug entziehen könnten oder den offenen Vollzug für weitere Straftaten missbrauchen. Darüber hinaus sind süchtige/ abhängige Menschen schlechter geeignet.
Kann man von Anfang an in den offenen Vollzug?
Gefangene mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und drei Monaten und in Ausnahmefällen mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können sofort nach Strafantritt zum Freigang zugelassen werden und haben damit die Möglichkeit, ihre bisherige Arbeitsstelle während des Vollzuges beizubehalten.
Wer ist für den offenen Vollzug geeignet?
Personen, die sich bei Verurteilung nicht auf freiem Fuß befinden und deren Vollzugsdauer mehr als 30 Monate beträgt, können nach Durchführung des Einweisungsverfahrens in der Justizvollzugsanstalt Hagen in den offenen Vollzug verlegt werden.
Wer zahlt die Miete bei Inhaftierung?
Während der Haft überweist das Sozialamt die Miete direkt an den Vermieter.
Wer kommt in den geschlossenen Vollzug?
Der geschlossene Vollzug Das Gesetz besagt: „Genügen die Gefangenen den besonderen Anforderungen des offenen Vollzugs nicht oder nicht mehr, so werden sie im geschlossenen Vollzug untergebracht“ (§ 16 III StVollzG Bln).
Was darf ein freigänger?
Als Freigänger dürfen Gefangene regelmäßig und ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten arbeiten gehen. Im bayerischen Strafvollzugsgesetz heißt es dazu, dass der Freigang einen „sinnvollen Arbeitseinsatz der Gefangenen außerhalb der Anstalt ermöglichen“ soll.