Welche Treppenbreite?
Nutzbare Treppenbreite: Regeln nach DIN 18065 Bei baurechtlich notwendigen Treppen in Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen muss die Treppenbreite mindestens 80 cm betragen. Besser noch sind 90 oder 100 cm, damit auch sperrige Gegenstände problemlos transportiert werden können.
Wie muss eine Treppe sein?
Der Treppenauftritt, also die Fläche, auf die der Fuß in seiner vollen Länge auftritt, die Tiefe der Treppenstufe, muss mindestens 23 cm aber höchstens 37 cm lang sein. Bei Treppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen, muss der Treppenauftritt mindestens 21 cm betragen.
Wie breit sind Treppenstufen?
Treppenauftritt: Der Auftritt gibt die Breite der Treppenstufe an. Die zulässigen Werte liegen zwischen 230 und 370 Millimeter bei baurechtlich notwendigen Treppen in Wohnhäusern mit nicht mehr als zwei Wohnungen.
Was ist eine baurechtlich notwendige Treppe?
Baurechtlich notwendige Treppe Bei Gebäuden, die nicht der oben genannten Regelung unterliegen oder öffentlichen Gebäuden sieht die Vorschrift für die Treppenbreite ganz anders aus. Hier muss die Treppe mindestens einen Meter breit sein, wenn nicht mit mehr als 150 Personen zu rechnen ist.
Wie sind die Bauvorschriften für die Treppe geregelt?
Die Bauvorschriften für die Treppe sind zwar in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt, doch gleichzeitig muss die DIN 18065 für den Treppenbau eingehalten werden. Diese Norm zeigt auf, wie breit die Treppe sein sollte und wann ein Handlauf erforderlich ist. Diese und viele weitere Fakten werden in der DIN geregelt.
Wie groß ist ein Treppenabsatz zwischen Tür und Treppe?
In diesem Fall ist zwischen Treppe und Tür ein Treppenabsatz anzuordnen, der mindestens so tief sein muss, wie die Tür breit ist (s.a. Landesbauordnungen). Bei Gebäuden im Allgemeinen darf das Maß von Öffnungen zwischen Stufen in einer Richtung nicht größer als 12 cm sein.
Was sind die Mindestmaße für eine Treppe?
Laut DIN 18065 sind die folgenden Mindestmaße in Bezug auf die Treppenbreite vorgeschrieben: Art/Ort/Verwendung der Treppe. Mindestbreite in Zentimetern. Standardmäßige Einfamilienhäuser. 80. Innerhalb einer Maisonette-Wohnung. 80. Gebäude mit maximal zwei Wohnungen. 50.