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Welche Unterlagen muss man aufbewahren?
Das Wichtigste in Kürze. Für immer. Ausweise, Pässe, Heirats- und Scheidungsurkunden, Altersvorsorge, Sozialversicherungsausweis, Testament und Erbschein. All das gehört zu den Dokumenten, die sie ein Leben lang oder noch länger aufbewahren sollten.
Wie können Urkunden aufbewahrt werden?
Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen müssen grundsätzlich im Original aufbewahrt werden. Rechnungen sowie Handels- und Geschäftsbriefe können im Original, aber auch bildlich aufbewahrt werden. Bildlich bedeutet, dass diese Unterlagen gescannt und auf einem Datenträger gespeichert werden können.
Welche Belege müssen im Original aufbewahrt werden?
Diese Aufbewahrungspflicht im Original betrifft insbesondere diese Unterlagen:
- Rechnungsoriginale im Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Unternehmen, die im Inland keine Umsätze erzielen, aber beim deutschen Finanzamt Vorsteuer abziehen möchten, müssen die Rechnungen im Original vorweisen.
- Bilanzen und Abschlüsse.
Welche Dokumente muss ich für die Rente aufbewahren?
Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, sollte deshalb Unterlagen wie Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise so lange aufbewahren, bis der Rentenanspruch geklärt und bestätigt ist. Das gilt auch für Bescheinigungen über den Bezug von Kranken- oder Arbeitslosengeld.
Wie lange muss man Unterlagen aufheben?
Für die Frage, wie lange Unterlagen aufzubewahren sind, dient folgende Orientierung: Dienten die Unterlagen als Buchungsgrundlage, gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist, ansonsten die von 6 Jahren. Im Zweifel sollten die Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Wie lange muss ich Belege aufheben?
Privatpersonen. Private Bankunterlagen, z.B. bezahlte Rechnungen, Kontoauszüge oder Quittungen, sollten drei Jahre verwahrt werden.
Warum müssen Dokumente aufbewahrt werden?
Wozu dient die Aufbewahrungspflicht? Die Aufbewahrungspflicht dient der Sicherung der Dokumentation. Hinter der Aufbewahrungspflicht liegt der Gedanke der Nachprüfbarkeit. Unternehmen müssen Rechenschaft über ihre finanziellen Transaktionen, ihre Situation und ihre Geschäfte bei externen Stellen ablegen.
Können gescannte Belege vernichtet werden?
Lt. BMF-Schreiben dürfen nach dem Einscannen die Papierdokumente vernichtet werden, soweit sie nicht nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften im Original aufzubewahren sind.