Welche Verlage haben Harry Potter abgelehnt?
Das Verlagshaus Constable & Robinson antwortete demnach auf das Manuskript: „Mit Bedauern sind wir zu der Entscheidung gekommen, dass wir Ihr Buch nicht mit kommerziellem Erfolg veröffentlichten können.“ Die unhöflichste Absage habe Galbraith von dem Verlag bekommen, der damals auch als erster „Harry Potter“ abgelehnt …
Wie können sie das Manuskript einreichen?
Bevor Sie das Manuskript einreichen, informieren Sie sich über den zuständigen Lektor. Diese Information erhalten Sie über die Homepage des Verlages oder können es telefonisch erfragen. Steht die richtige Anrede in Ihrem Brief, ist dies ein kleiner Pluspunkt. Vermeiden Sie es, Standardanschreiben zu verschicken.
Ist der Einspruch gegen die Ablehnung nicht akzeptiert?
Wurde auch der Einspruch gegen die Ablehnung nicht akzeptiert oder erhielten Sie erneut eine Ablehnung, bleibt nur noch der Klageweg. Sie müssen dann innerhalb einer vorgegebenen Frist Klage einreichen, sodass vor Gericht über Ihre Aufenthaltserlaubnis entschieden wird. Die Frist beträgt einen Monat und sollte auch in jedem Fall eingehalten werden.
Wie schreiben sie ihren Manuskript?
Schreiben Sie auf jede Seite Ihres Manuskripts eine Seitenzahl, Ihren Name, Ihre Adresse und den Arbeitstitel Ihres Werkes. Arbeiten Sie nicht mit Hervorhebungen (kursiv, fett, unterstreichen) im Text. Benutzen Sie weder ausschließlich Kleinschreibung noch Versalien, sondern die übliche gemischte Schreibweise (Groß- und Kleinbuchstaben).
Ist das eigene Manuskript fertig?
Das eigene Buch ist fertig. Sicherlich wollen Sie so schnell wie möglich das Manuskript einreichen. Vor dem Versenden gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Denn, wenn Sie einfach das gesamte Manuskript an einen Verlag oder eine Literaturagentur schicken, erhalten Sie ganz sicher eine Absage.
https://www.youtube.com/watch?v=0wjkpNoNf_s