Welche Vorschriften sind für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle maßgebend?
Um die Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten, gibt es Vorschriften, die erfüllt sein müssen. So sollten beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung sowie die Baustellenverordnung (BaustellV) beachtet werden.
Wann brauche ich einen SiGeKo auf der Baustelle?
Wann ist ein SiGeKo erforderlich? Seit 1998 ist der Einsatz des SiGeKo in der Baustellenverordnung (BauStellV) geregelt. Laut §3 BauStellV ist der Bauherr dazu verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator einzustellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten.
Kann ein SiGeKo die Baustelle einstellen?
In 3 § BaustellV steht, dass jeder Bauherr der Verpflichtung unterliegt, auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig sind, einen Sicherheitskoordinator einzustellen. Dem Bauherrn ist es aber auch gestattet, selbst die Rolle vom SiGeKo zu übernehmen, wenn er die Voraussetzungen dafür erfüllt.
Wann greift die baustellenverordnung?
Für welche Bauvorhaben gilt die Baustellenverordnung? Die BaustellV gilt für alle Bauvorhaben, bei denen eine oder mehrere bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen werden.
Wann ist ein SiGePlan notwendig?
Ein SiGePlan ist notwendig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber arbeiten gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle. Es werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV ausgeführt. Der Umfang der Arbeiten überschreitet 500 Personentage.
Wann brauche ich einen SiGePlan?
Was macht ein Gesundheitskoordinator?
Beauftragter zur Gewährleistung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen. Bauherren sind gemäß § 3 BaustellV verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu bestellen.