Inhaltsverzeichnis
Welche Zulassungspflichten gelten im Lebensmittelrecht?
In der Regel bestehen keine Zulassungs-, Genehmigungs- oder Anzeigepflichten für die Herstellung, den Import oder das Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Eine Ausnahme gilt z.B. für „Novel Food“ (siehe dazu unten 8.). Allgemein gilt im Lebensmittelrecht das Missbrauchsprinzip („Alles ist erlaubt, soweit es nicht verboten ist“).
Welche Grundsätze gelten im Lebensmittelrecht?
1. Grundsätze. Im Lebensmittelrecht gilt der Grundsatz der Herstellungs- und Vermarktungsfreiheit. In der Regel bestehen keine Zulassungs-, Genehmigungs- oder Anzeigepflichten für die Herstellung, den Import oder das Inverkehrbringen von Lebensmitteln.
Wie fällt das Umsatzwachstum des Deutschen Lebensmittelhandels aus?
Insgesamt gesehen fällt das Umsatzwachstum des deutschen Lebensmittelhandels mit 6,4 Prozent deutlich höher aus als in den Jahren zuvor. Diese Steigerung ist auf verändertes Einkaufsverhalten in der Krisenzeit zurückzuführen – besonders durch fehlende Alternativen im Gastronomiebereich.
Was ist im Lebensmittelrecht verboten?
Allgemein gilt im Lebensmittelrecht das Missbrauchsprinzip („Alles ist erlaubt, soweit es nicht verboten ist“). Für bestimmte Bereiche – z.B. für Zusatzstoffe (siehe unten 4a) – gilt abweichend das präventive Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt („Alles was nicht erlaubt ist, ist verboten“) ist.
Welche Lebensmittel dürfen in der Gemeinschaftsverpflegung abgeben werden?
Lebensmittel mit rohen Bestandteilen von → Eiern können in der Gemeinschaftsverpflegung an Personen nur abgeben werden, wenn sie „zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle“ vorgesehen sind (§ 20a Tier-LMHV [ 1 ]).
Wie ist die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit rechtlich bindend?
Nach der EG-Verordnung 852/2004 haben Lebensmittelunternehmer ein ständiges Verfahren, das auf den HACCP-Grundsätzen beruht, einzurichten, durchzuführen und aufrecht zu erhalten. Für jedes Unternehmen, das mit der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln zu tun hat, ist die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit rechtlich bindend.