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Welchen Wirkungsgrad hat eine Glühlampe?
Der Wirkungsgrad einer Glühlampe liegt bei etwa 5 Prozent. Es wird also lediglich ein Bruchteil der zugeführten Energie in Licht umgewandelt, die restlichen 95 Prozent gehen als Abwärme in der Umgebung verloren. Glühlampen erreichen eine Lichtausbeute von 10 bis 15 Lumen/Watt.
Sind Energiesparlampen wirklich sparsamer?
So hat die Zeitschrift „Ökotest“ in Tests herausgefunden, dass Energiesparlampen längst nicht so viel Energie sparen wie von den Herstellern behauptet. „Sie sind deutlich weniger hell als die Glühlampen“, schreibt „Ökotest“. „Im Laufe der Zeit werden sie immer dunkler und etliche Sparlampen fallen frühzeitig aus.
Welchen Wirkungsgrad hat eine LED Lampe?
Während der Wirkungsgrad bei Glühlampen beispielsweise zwischen 10 und 20\% liegt, erreichen sehr effiziente LEDs derzeit zwischen 40 und 50\%. Dennoch sind es hier auch »nur« 40–50\% und zwischen 50 und 60\% der Leistung gehen letztlich als Wärme »verloren«.
Wann dürfen Glühbirnen verkauft werden?
Ab 1.September 2011 sind 60 Watt Glühbirnen und 40 Watt Hochvolt-Halogenlampen* verboten worden. Ab 1.September 2012 dürfen Glühlampen nur noch mit der Mindestenergieklasse C verkauft werden. Ab jetzt dürfen de facto keine Glühbirnen mehr produziert werden, da sie die Anforderungen nicht erfüllen können!.
Sind Glühbirnen und Halogenlampen verboten?
* Glühbirnen und Halogenlampen, die nicht die Energieeffizienzklasse C erreichen dürfen nicht mehr produziert und gehandelt werden. Da Glühbirnen nur die Klassen D, E und F erreichen, sind alle verboten.
Sind Glühbirnen in der Klasse D verboten?
Da Glühbirnen nur die Klassen D, E und F erreichen, sind alle verboten. Hochvolt-Halogenlampen erreichen die Klassen C und D, somit werden jetzt laut nachfolgender Grafik 40 Watt Hochvolt-Halogenlampen der Klasse D verboten. (Hochvolt-Halogenlampen der Klasse C werden 2012 verboten) Die ursprünglich für 2016 geplante 6.
Wann trat das Produktionsverbot für klaren Glühbirnen in Kraft?
Ab 1.September 2009 trat das Produktionsverbot für alle klaren Glühbirnen mit mehr als 100 Watt und alle matten Glühlampen unterhalb der Energieklasse A in Kraft. Ab 1.September 2010 betraff das Verkaufsverbot Glühlampen mit mehr als 75 Watt