Inhaltsverzeichnis
- 1 Welcher Gerichtsstand im Vertrag?
- 2 Was ist ausschließlicher Gerichtsstand?
- 3 Was ist besonderer Gerichtsstand?
- 4 Wo ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand?
- 5 Was versteht man unter einem Gerichtsstand?
- 6 Ist der allgemeine Gerichtsstand zuständig?
- 7 Welche sachliche Zuständigkeit hat der Bundesgerichtshof?
Welcher Gerichtsstand im Vertrag?
Bei vertraglichen Streitigkeiten (z.B. Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag) ist § 29 ZPO@ zu beachten. Nach dieser Vorschrift ist für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist (§ 29 ZPO@, Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts).
Was ist ausschließlicher Gerichtsstand?
Unter dem Gerichtsstand einer Person versteht man den Ort, an dem eine Person verklagt werden muss. Ist im Gesetz dagegen ein ausschließlicher Gerichtsstand vorgesehen, so darf eine Klage nur an diesem Ort erhoben werden, auch wenn theoretisch noch ein anderer Gerichtsstand gegeben ist.
Kann man den Gerichtsstand frei wählen?
3Hat eine der Parteien einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann für das Inland nur ein Gericht gewählt werden, bei dem diese Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand hat oder ein besonderer Gerichtsstand begründet ist.
Wie wird der Gerichtsstand festgelegt?
Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt (§ 13). Bei juristischen Personen ist dagegen der Sitz maßgeblich (§ 17). Wo eine juristische Person ihren Sitz hat, kann häufig dem Handelsregister entnommen werden.
Was ist besonderer Gerichtsstand?
Besondere Gerichtsstände sind für einzelne bestimmte Klagen im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Gerichtsstände, bei Unterhaltsklagen z. B. der Wohnsitz des Klägers (§§ 20 bis 34 ZPO). Für den Kläger besteht hier die Möglichkeit, zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Gerichtsstand zu wählen.
Wo ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand?
Der Gerichtsstand ist der Ort des zuständigen Gerichts (Klageort). Der allgemeine Gerichtsstand (Klageort) einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt (§ 13 ZPO@). Anknüpfungspunkt für den Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
Wann gilt welcher Gerichtsstand?
Bei Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen und über dessen Bestehen ist § 29 ZPO als wichtiger besonderer Gerichtsstand zu nennen. Danach ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist (besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes).
Was bedeutet Gerichtsstand auf Rechnung?
Was ist der Gerichtsstand? Unter einem Gerichtsstand einer Partei versteht man den Ort des Gerichts, an dem sich diese Partei bei einem gegen sie eingeleiteten gerichtlichen Verfahren (z.B. einer erhobenen Klage) stellen muss.
Was versteht man unter einem Gerichtsstand?
Unter Gerichtsstand wird die örtliche Zuständigkeit von Gerichten verstanden, das heißt der Ort, an dem Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei Parteien vor Gericht ausgetragen werden. In der Regel ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Beklagten.
Ist der allgemeine Gerichtsstand zuständig?
Der Gerichtsstand gibt an, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist. Der allgemeine Gerichtsstand gibt die örtliche Zuständigkeit an und wird in den meisten Fällen durch den Wohnsitz des Beklagten bestimmt.
Was ist eine örtliche Zuständigkeit des Gerichts?
Ausführliche Definition. örtliche Zuständigkeit des Gerichts. Im Zivilprozess (§§ 12–37 ZPO): 1. Allgemeiner Gerichtsstand: Gerichtsstand, in dem alle Klagen gegen eine Person erhoben werden können, sofern nicht ausnahmsweise die ausschließliche Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts gegeben ist.
Ist der Gerichtsstand verständlich und knapp definiert?
Gerichtsstand verständlich & knapp definiert. Der Gerichtsstand gibt an, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist. Der allgemeine Gerichtsstand gibt die örtliche Zuständigkeit an und wird in den meisten Fällen durch den Wohnsitz des Beklagten bestimmt. notes Inhalte. chevron_right Regelungen und Sinn des Gerichtsstands.
Welche sachliche Zuständigkeit hat der Bundesgerichtshof?
Die sachliche Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs ( BGH) ergibt sich hingegen aus § 133 GVG. Danach ist er in Zivilsachen zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde.