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Welches Gesetz regelt die Gerichtsbarkeit?
Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt die Gerichtsverfassung eines Teils der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit. Nach § 13 GVG ist das GVG auch anzuwenden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Wo finde ich das GVG?
Das GVG ist keine Gesamtregelung des Gerichtsverfassungsrechtes. Eine tatsächliche, komprimierte Gesamtregelung des Gerichtsverfassungsrechtes gibt es nicht. Vielmehr setzt sich die Regelung aus vielen einzelnen Komponenten zusammen. Diese finden sich zu einem Teil im Grundgesetz selbst.
Welches Gesetz regelt den Aufbau und die Aufgaben der ordentlichen Gerichte?
Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) besteht in Deutschland gemäß § 13 GVG aus allen Gerichten, vor die Zivilsachen, also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Strafsachen gehören, soweit für sie nicht entweder die Zuständigkeit …
Was ist das GVG?
Die Abkürzung „GVG“ wird für die Begrifflichkeit „Gerichtsverfassungsgesetz“ verwendet. Im Bereich der Strafgerichtsbarkeit sowie der streitigen Zivilgerichtsbarkeit regelt es die Gerichtsverfassung.
Wann ist das Landgericht zuständig?
Das Landgericht ist im Wesentlichen gemäß §§ 23, 71 GVG sachlich zuständig für bürgerliche Streitigkeiten (Zivilsachen), sofern der Gegenstand des geltend gemachten Anspruchs (Streitwert) an Geld oder Geldwert die Summe von 5.000,00 Euro übersteigt.
Welches sind die ordentlichen Gerichte?
herkömmliche Bezeichnung für die in allg. Zivil- und Strafsachen zuständigen Gerichte (Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) sowie Bundesgerichtshof (BGH)) im Gegensatz zu den „besonderen” Gerichtsbarkeiten Verwaltungsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit.
Wo werden Gesetzesänderungen veröffentlicht?
Das Bundesgesetzblatt werden alle Gesetze der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Gesetze treten erst in Kraft, wenn sie dort erscheinen. Herausgeber ist der Bundesanzeiger Verlag, der 2006 privatisiert wurde. Er gehört zur Dumont-Verlagsgruppe.