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Welches Land ist am kürzesten in der EU?
Am längsten leben die Menschen in Spanien (83,4 Jahre), Italien (83,1 Jahre) und Frankreich (82,7 Jahre), am kürzesten in Bulgarien (74,8 Jahre), Lettland (74,9 Jahre) und Rumänien (75,3 Jahre).
Welche Länder sind an der Grenze von Europa?
Liste
Staat | Anrainerstaaten |
---|---|
Deutschland, Bundesrepublik Deutschland | Schweiz |
Frankreich | |
Luxemburg |
Welche Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents gehören zur EU?
Die Europäische Union unterstützt die Entwicklung der abgelegensten Regionen, der sogenannten Gebiete in äußerster Randlage. Zu diesen Gebieten zählen Guadeloupe, Französisch-Guayana, Réunion, Martinique, Mayotte und Saint-Martin (Frankreich), die Azoren und Madeira (Portugal) sowie die Kanarischen Inseln (Spanien).
Wie muss das Europäische Parlament die Beitrittsabkommen unterzeichnen?
Das Europäische Parlament muss zunächst den Beitrittsabkommen mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder zustimmen. Danach muss der Rat zustimmen, und zwar einstimmig. Die Unterzeichnung der Abkommen obliegt dann den Staats- und Regierungschefs der EU und der Beitrittsländer.
Warum hält sich die Begeisterung für die EU in Grenzen?
Trotz ausgesprochen EU-freundlicher Medienpropaganda hält sich die Begeisterung für die EU in allen Mitgliedstaaten in Grenzen. Das beweisen schon die Volksentscheide, die es in einigen Ländern zum EU-Beitritt oder zur EU-Verfassung gegeben hat. Auch in Deutschland hat sich bezüglich der EU nur wenig Enthusiasmus entwickelt.
Wie lange dauert eine EU-Verhandlung?
Diese Verhandlungen dauern normalerweise mehrere Jahre. Die EU-Kommission legt jährlich so genannte Fortschrittsberichte vor. Darin wird der Stand der Verhandlungen und die Entwicklung des Beitrittskandidaten in Bezug auf die Anpassung an die EU-Anforderungen beschrieben.
Welche Kriterien erfüllen die Staaten der Europäischen Union?
Bedingungen für den Beitritt zur Europäischen Union. Diese so genannten „Kopenhagener Kriterien“ müssen alle Staaten erfüllen, die der EU beitreten wollen: Das „politische Kriterium“: Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.