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Wem gehört das Flurstück?
Mit der Nummer des Flurstücks kannst dich an das Grundbuchamt der Gemeinde oder des Landkreises wenden. Dort erfährst du auf Antrag (auf Einsicht in die Grundbücher und Grundakten), wem das Grundstück gehört sowie ob und in welcher Höhe es mit Grundschulden belastet ist.
Wer darf hoheitliche Vermessungen durchführen?
Hoheitliche Vermessungen dürfen neben den staatlichen Vermessungsstellen nur ÖbVI (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) durchführen.
Wer darf ein Grundstück vermessen?
Von Amtswegen ist daher auch jede Grundstücksvermessung eine offizielle Angelegenheit nach festen gesetzlichen Vorgaben. Sie werden vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) der amtlich anerkannten Vermessungsbüros durchgeführt.
Wie finde ich den Eigentümer eines Hauses heraus?
Sofern die Immobilie vermietet ist, fragen Sie die Mieter des Objektes. Bei Mehrfamilienhäusern finden Sie im Eingangsbereich des Hauses oft auch ein „schwarzes Brett“ mit Informationen zur Hausverwaltung, die Sie dann kontaktieren können. Bestenfalls finden Sie dort sogar Angaben zum Eigentümer selbst.
Was muss ins Kataster eingetragen werden?
Ein Kataster selbst ist ein Register oder eine Sammlung von Dingen. Handelt es sich um ein Liegenschaftskataster, werden dort alle vermessenen Flurstücke und deren Eigenschaften „gesammelt“ und katalogisiert. In einem Vermessungsamt werden die Flurstücke zunächst in ein Liegenschaftsbuch eingetragen.
Wer führt die Vermessung des Baugebietes durch?
Vermessungen größerer Baugebiete oder Umlegungsvermessungen dienen (meist) dazu entsprechend des Festsetzungen eines Bebauungsplanes mehrere Straßen- und Baugrundstücke zu schaffen. Meist ist die Kommune oder der Umlegungsausschuss der betreffenden Kommune der Auftraggeber.
Wer misst mein Grundstück aus?
Für öffentliche Vermessungsaufgaben sind das Katasteramt sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zuständig. Der Grundstückseigentümer beantragt die Vermessung, der Vermessungsingenieur erscheint zum Ortstermin und misst das Grundstück. Falls notwendig werden Grenzzeichen neu gesetzt oder korrigiert.
Wer legt Grundstücksgrenze fest?
Niemand darf innerhalb der Grenzen seines Grundstücks machen, was er möchte. Die Bauordnung der Gemeinden und das Nachbarrecht legen fest, welcher Grenzabstand einzuhalten ist. In der Regel dürfen keine Gebäude oder hohen Bäume ohne Zustimmung des Nachbarn näher als drei Meter an der Grenze stehen.