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Wem gehört ein Privatweg?
Privatstraßen oder Privatwege sind Straßen, die sich nicht im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, sondern Bauherren, Hausbesitzern oder Investoren gehören.
Wer haftet bei einer Privatstraße?
Unterhalt und Signalisation von Privatstrassen sind grundsätzlich Sache der Eigentümer. Sie haften gemäss Art. 58 Obligationenrecht (OR) für Schäden, die auf eine fehlerhafte Ausführung oder auf mangelhaften Unterhalt zurückzuführen sind.
Wem gehört ein Weg?
Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks hat das Recht, das dienende Grundstück entsprechend dem Inhalt der Grunddienstbarkeit zu nutzen, beim Wegerecht die Nutzung des Weges auf dem Nachbargrundstück, um zu seinem eigenen Grundstück zu gelangen.
Was bedeutet Fuss und Fahrwegrecht?
Ein Grundeigentümer kann seinem Nachbarn ein Fuss- und Fahrwegrecht einräumen, d.h. das Recht, über sein Grundstück zur Nachbarliegenschaft zu fahren und zu gehen. Von grosser Bedeutung ist der Fall, bei dem sich die Bedürfnisse des berechtigten Grundstücks mit der Zeit ändern.
Wie geht es mit einer Privatstraße?
Privatstraße – Gehört die Privatstraße mehreren Eigentümern, stellt sich vielfach die Frage, wer für die Unterhaltskosten der Straße haftet und wer für die Verwaltung zuständig ist. Eine Privatstraße dient dazu, einem oder mehreren Grundstücksanlieger eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz zur Verfügung zu stellen.
Wie ist die Rechtslage auf einer Privatstraße?
In der Regel handelt es sich bei Privatstraßen um Zufahrtswege. Aber auch andere Straßen, die für die Allgemeinheit keinen Nutzen haben, können in Privatbesitz sein. Wie ist auf einem Privatweg die Rechtslage? Rechtlich gesehen gibt es drei Arten von Straßen: Auf einer Privatstraße kann das Parken verboten sein.
Warum muss man eine Privatstrasse bauen?
Leider ist das nicht immer so und der Bauherr muss eine Strasse als Zufahrt zu seinem neuen Haus bauen, in der Regel eine Privatstrasse. In den Erschliessungsplänen der Gemeinde steht, welche Vorschriften diese Zufahrt erfüllen muss.
Was hat der Besitzer einer Privatstraße zu verbieten?
Der Besitzer einer Privatstraße hat das Recht, anderen Verkehrsteilnehmern das Befahren bzw. die Nutzung der Straße zu verbieten. Das Verbot bzw. die eingeschränkte Nutzung kann beispielsweise durch ein Schild mit der Aufschrift „Privatweg – Durchgang verboten“ kenntlich gemacht werden.