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Wer ermittelt bei Urkundenfälschung?
Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung nach § 267 I StGB eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet, dass die offiziellen Strafverfolgungsbehörden, also die Polizei, vom Verdacht der Straftat Kenntnis erlangt hat und gegen Sie als der Fälschung einer Urkunde Beschuldigten ermittelt wird.
Was droht bei dokumentenfälschung?
Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Wie funktioniert Urkundenfälschung?
Nach § 267 Abs. 1 wird bestraft, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Damit ist das geschützte Rechtsgut – wie soeben gesehen – das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Echtheit der Urkunde.
Wie hoch ist die Geldstrafe bei dokumentenfälschung?
Auf eine Täuschung kommt es bei der Urkundenfälschung nicht an. Urkundenfälschung: Das Strafmaß liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Was geht unter Urkundenfälschung?
Mit dem Begriff der Urkundenfälschung stehen Handlungen in Verbindung, die den Beweiswert von Urkunden manipulieren. Hierzu gehören die Herstellung einer unechten Urkunde, die Verfälschung einer echten Urkunde sowie der Gebrauch einer falschen oder verfälschten Urkunde.
Was ist die Fälschung einer Künstlersignatur?
Bei der Fälschung einer Künstlersignatur handelt es sich um eine besondere Form der Urkundenfälschung, die als Straftat gemäß § 107 UrhG eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe nach sich ziehen kann.
Wie ist die Fälschung des Testaments im Erbscheinverfahren vorzulegen?
Fälschung des Testaments im Erbscheinverfahren beweisen. Im Erbfall ist das Testament des Verstorbenen unverzüglich dem zuständigen Nachlassgericht im Original vorzulegen. Handelt es sich hierbei um ein eigenhändiges Testament, muss daher die Person, die die Verfügung von Todes wegen findet, diese ans Gericht weiterleiten.
Ist der Erblasser Urheber des Testaments eine Fälschung?
Ist der Erblasser Urheber des Testaments, besteht grundsätzlich kein Anlass anzunehmen, dass es sich um eine Fälschung handelt. Wer dies aber dennoch glaubt und die Richtigkeit des Testaments anzweifelt, hat die Beweislast bei der Anfechtung und muss demnach im Zuge des Verfahrens nach der Beantragung eines Erbscheins anderweitige Beweise vorlegen.
Ist der Erwerb von Fälschungen eine Straftat?
Der Erwerb von Fälschungen ist in aller Regel keine Straftat, können zivilrechtlich jedoch eine Abmahnung erhalten und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, um eventuell weitere Verstöße gegen das Markenrecht zu verhindern. Dies allerdings nur, wenn der Erwerb von Falsifikaten bewusst erfolgt ist.