Inhaltsverzeichnis
Wer gehört alles zur Pfarrgemeinde?
Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. In dieser Form ist er nur im deutschen Sprachraum eingeführt.
Was gibt es alles in einer Kirchengemeinde?
Inhaltsverzeichnis
- 1 Altar und Altarraum.
- 2 Sakramentshaus und Tabernakel.
- 3 Kruzifix und Kreuz.
- 4 Liturgisches Gerät und Paramente.
- 5 Kanzel und Ambo.
- 6 Taufbecken.
- 7 Weihwasserbecken.
- 8 Reliquiare.
Was ist die Taufpfarrei?
Die Pfarrei stellt bis heute den zentralen Raum für das christliche und gemeindliche Leben des Volkes Gottes dar. Im neueren Kirchenrecht (s. u.) besteht jedoch kein Pfarrzwang mehr, so dass Gläubige heute freier über den Ort von Taufe, Eheschließung und Beerdigung entscheiden können.
Was erwächst aus der Mitgliedschaft der Kirche?
Aus der Mitgliedschaft erwächst auch die Pflicht, zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben beizutragen. In der Regel erfolgt dies durch den Kirchenbeitrag in der Form der Kirchensteuer. Nur Kirchenmitglieder sind kirchensteuerpflichtig. Wer nicht Mitglied der Kirche ist, zahlt auch keine Kirchensteuer.
Ist der Pfarrer Mitglied des Kirchenvorstands?
Der Pfarrer ist Kraft seines Amtes Mitglied des Rates, die anderen Mitglieder werden von den Gläubigen je nach Diözese alle sechs oder acht Jahre gewählt. Die Mitglieder des Kirchenvorstands kümmern sich ferner um die Immobilien der Gemeinde, mit allem was dazugehört: Renovierungen, Bauprojekte, Miet- und Pachtangelegenheiten.
Wie kümmern sich die Mitglieder des Kirchenvorstands mit den Anliegen der Kirchengemeinde?
Die Mitglieder des Kirchenvorstands kümmern sich ferner um die Immobilien der Gemeinde, mit allem was dazugehört: Renovierungen, Bauprojekte, Miet- und Pachtangelegenheiten. Die Kirchenvorsteher sind die Vorgesetzten der Pfarrei-Angestellten. Der Pfarrgemeinderat hingegen befasst sich mit den pastoralen Anliegen der Kirchengemeinde.
Wie viele Mitglieder hat die römisch-katholische Kirche?
Die römisch-katholische Kirche hatte Ende 2018 23.002.128 Mitglieder (27,7 \% der Gesamtbevölkerung), die evangelischen Kirchen der EKD 21.140.599 Mitglieder (25,5 \%). Insgesamt sind damit 53,2 Prozent der Gesamtbevölkerung Mitglied einer der beiden großen Kirchen.