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Wer genehmigt Baumfällung?
Um einen Baum in Ihrem Garten zu fällen, benötigen Sie, aufgrund der Baumschutzverordnung, zuerst eine Genehmigung zum Baumfällen vom Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Dies gilt für Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1 m bis zu 1,30 m.
Wann braucht man eine Genehmigung um einen Baum zu fällen?
mehrstämmige Laubbäume: keine Fällung, wenn ein Stamm mindestens 50 cm Durchmesser aufweist. Nadelbäume: Fällung verboten ab Stammumfang 100 cm. mehrstämmige Nadelbäume: keine Fällung, wenn ein Stamm mindestens 60 cm Durchmesser aufweist. Obstbäume: genehmigungspflichtig ab Stammdurchmesser 1,50 m.
Wie kann ich die baumentfernung beantragen?
Das Magistratische Bezirksamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Baum steht. Die Bewilligung der Baumentfernung können Sie formlos schriftlich per Post, E-Mail oder mittels Online-Formular beantragen. Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen – Buchhaltungsabteilung 40.
Welche Preise gibt es für die Fällung von Bäumen?
Kosten & Preise fürs Baum fällen. Hier finden Sie nun alle Kosten die für das Fällen der Bäume auf unserem Grundstück angefallen sind. Da wir das Angebot der Firma Stück für Stück eingeholt haben (u.a. weil wir noch auf eine Genehmigung warten mussten), können wir hier nun auch die einzelnen Preise für die Fällung benennen. Fällung Bäume: 930 €.
Wie sind die Kosten für die Fällung der Bäume angefallen?
Hier finden Sie nun alle Kosten die für das Fällen der Bäume auf unserem Grundstück angefallen sind. Da wir das Angebot der Firma Stück für Stück eingeholt haben (u.a. weil wir noch auf eine Genehmigung warten mussten), können wir hier nun auch die einzelnen Preise für die Fällung benennen. Fällung Bäume: 930 €.
Wie kann ich die Bewilligung zur Fällung von Bäumen beantragen?
Die Bewilligung zur Fällung von Bäumen können folgende Personen beantragen: Bewilligungsgründe können sein: Das Magistratische Bezirksamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Baum steht. Die Bewilligung der Baumentfernung können Sie formlos schriftlich per Post, E-Mail oder mittels Online-Formular beantragen.