Wer haftet bei WLAN Gastzugang?
Unternehmer und Verbraucher, die ihr WLAN anderen zur Verfügung stellen, sollen nach dem Willen des Gesetzgebers normalerweise nicht mehr als sogenannte Störer für Urheberrechtsverstöße Dritter haften. WLAN-Betreiber können jedoch unter Umständen zu Inhaltssperren verpflichtet werden.
Wer ist für WLAN verantwortlich?
Aber nicht immer sind es die Anschlussinhaber selbst, die sie begangen haben. Es können auch andere Nutzer sein, die sich über das Funknetzwerk mit dem Internet verbinden, zum Beispiel Gäste oder Mitbewohner der Anschlussinhaber. Dennoch ist es in der Regel immer der Inhaber des Internetanschlusses, der abgemahnt wird.
Was bringt ein Gastzugang?
Wie der Name schon sagt, ist das Gast-WLAN ist ein spezielles Netzwerk nur für Gäste. Bei einem Gast-Netzwerk kann man von einer Win-Win-Situation sprechen: Zum einen verlieren Ihre Freunde und Bekannte nicht den Kontakt zur Außenwelt und zum anderen werden Ihre Daten nicht kompromittiert.
Wie kann ich öffentliches WLAN nutzen?
Das Wichtigste in Kürze: Wenn Sie öffentliches WLAN nutzen, seien Sie sich bewusst, dass die Verbindungen in der Regel nicht verschlüsselt sind. Jeder, der sich im gleichen Netzwerk befindet, könnte an Daten von Ihnen gelangen. Am sichersten surfen Sie mit einem VPN-Tunnel.
Wie weit reicht öffentliches WLAN?
In geschlossenen Räumen sind Reichweiten von bis zu 100 Metern möglich. Entscheidend ist die Signalstärke, die vom Sender ausgeht und vom Notebook oder PDA empfangen wird.
Wie kann ich mich im WLAN Netz anmelden?
Android (Smartphone oder Tablet)
- Betätigen Sie die Menü-Taste und wählen Sie „Einstellungen“.
- Klicken Sie auf „WLAN“. In älteren Versionen kann der Punkt auch „Drahtlos & Netzwerke“ heißen.
- Wählen Sie Ihr Netzwerk aus.
- Geben Sie den Netzwerkschlüssel (WLAN-Schlüssel) ein und klicken Sie auf „Verbinden“.