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Wer hat Anspruch auf Blindenhilfe?
Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten in NRW ein Blindengeld in Höhe von monatlich 629,99 €, Kinder und Jugendliche in Höhe von 315,54 €. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blindengeld und Blindenhilfe werden nur auf Antrag gewährt.
Wie hoch ist die Blindenhilfe?
Falls man blind und sozialhilfeberechtigt ist, bekommt man für seine blindheitsbedingten Ausgaben 765,43 Euro (Volljährige) bzw. 383,37 Euro (Minderjährige) monatlich (Stand: Juli 2020). Das Blindengeld wird dann durch die sogenannte „Blindenhilfe“ aufgestockt.
Was zahlt Bezirk Oberbayern?
Der Bezirk Oberbayern übernimmt Kosten für stationäre Kurzzeitpflege, wenn Leistungen der Pflegeversicherung und eigene Mittel nicht ausreichen. Der Bezirk Oberbayern unterstützt Menschen, die ihren stationären Pflegeheimplatz nicht aus eigenen Mitteln sowie den Leistungen der Pflegekasse finanzieren können.
Wann gibt es Blindenhilfe?
Ab 1. Juli 2020 beträgt die Blindenhilfe für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 765,43 Euro (bisher: 739,91 Euro). Personen mit geringem Einkommen können ergänzende Blindenhilfe beantragen.
Wann wird Blindenhilfe gezahlt?
Voraussetzungen Blindenhilfe erhalten nur Personen, die nicht über ausreichend eigenes Vermögen und/oder Einkommen verfügen, Näheres unter Sozialhilfe > Einkommen und Sozialhilfe > Vermögen.
Wie finanziert sich der Bezirk Oberbayern?
Der Bezirk Oberbayern hat keinen eigenen Anteil am Steueraufkommen, um seinen Haushalt zu finanzieren. Der Löwenanteil des Etats wird mittels der Bezirksumlage finanziert.
Was macht der Bezirk Oberbayern?
Der Bezirk Oberbayern unterstützt Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Lebenslagen und finanziert die Hilfe zur Pflege in stationären Pflegeheimen. Als Träger der psychiatrischen und neurologischen Versorgung betreibt der Bezirk die wichtigsten Krankenhäuser dieser Fachgebiete in Oberbayern.
Wann wird das Blindengeld erhöht?
Die Erhöhung des Blindengeldes ist abhängig von der Anhebung des Rentenwertes zum 01.07. eines jeden Jahres. Diese Anpassungsregelung gilt für Blinde ab 60 Jahren nicht. Das Blindengeld wird ab diesem Alter als Festbetrag gewährt.
Wie lange wird Blindengeld gezahlt?
Volljährige bis zum 60. Lebensjahres bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 765,43 € monatlich. Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet.
https://www.youtube.com/watch?v=zyRxRTSsRfc