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Wer hat wofür gestimmt Bundestag?
Will der Bundestag etwas beschließen, braucht er dafür die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Grundgesetz nichts anderes vorschreibt (Artikel 42). In der Regel stimmen die Abgeordneten mit Handzeichen ab.
Wie werden Enthaltungen gezählt Bundestag?
Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im Januar 1982 entschieden, dass bei der Beschlussfassung im Verein „die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen (ist), Enthaltungen sind nicht mitzuzählen.
Wer steckt hinter abgeordnetenwatch?
abgeordnetenwatch.de ist eine überparteiliche und institutionell unabhängige Internetplattform, welche die Möglichkeit eröffnet, Abgeordnete verschiedener Parlamente öffentlich zu befragen. Sie wurde von Gregor Hackmack und Boris Hekele gegründet. Ihr Träger ist der eingetragene Verein Parlamentwatch.
Wie kann eine offene Abstimmung erfolgen?
Abstimmungen können offen oder geheim erfolgen. Die offene Abstimmung geschieht durch Handheben, Erheben, Zeigen der Wahlkarte oder Zuruf. Eine besondere Form der offenen Abstimmung ist die namentliche Abstimmung.
Welche Form der Abstimmung gibt es?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Abstimmung. Die häufigste Form ist die Abgabe der Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung. Ein Beschluss kommt durch eine Mehrheit zustande, das heißt, wenn eine vorher festgelegte Mindestzahl an Ja-Stimmen abgegeben wurde.
Wie kann eine Abstimmung durchgeführt werden?
Die Abstimmung kann durch einen Vergleich der Einzelgeschäfte, aggregierter Werte oder Prüfziffern erfolgen. Die Abstimmung ist dann erfolgreich, wenn beide Seiten identische Werte zeigen oder die Abweichung im Rahmen definierter Grenzwerte liegen (Abweichungen können z.B. wegen Rundungsdifferenzen abweichen).
Wie ist eine schriftliche Abstimmung möglich?
Es ist auch eine schriftliche Abstimmung durch Stimmkarten (anonym oder namentlich, etwa bei Hauptversammlungen) möglich. Meist entscheidet die einfache (so genannte relative) Mehrheit, also die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Stimmenthaltungen als nicht abgegebene Stimmen zu werten sind.