Inhaltsverzeichnis
Wer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich?
Zwar ist jeder Beschäftigte grundsätzlich verpflichtet, sich aktiv am Arbeitsschutz zu beteiligen, die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt aber der Unternehmer.
Wer kontrolliert die Sicherheit auf Baustellen?
Die Berufgenossenschaft Bau überwacht die Einhaltung von Vorschriften zur Arbeitssicherheit im Bauwesen. Diese sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in Vorschriften wie der DGUV2. Dazu sind die Kontrolleure berechtigt, Betriebsbesichtigungen und Kontrollen auf Baustellen persönlich durchzuführen.
Wer überprüft die Gefährdungsbeurteilung?
Die obersten Landesbehörden (Arbeitsministerien) bestimmen dazu meist nachgeordnete Behörden mit dem Vollzug bzw. der Überwachung der Aufgaben. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz.
Wer ist nach dem Arbeitsschutzgesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz verantwortlich?
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Wie oft Gefährdungsbeurteilung überprüfen?
Das Arbeitsschutzgesetz enthält keine Fristen, innerhalb derer eine Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden muss. Im Rahmen eines systematischen Arbeitsschutzhandelns sollten die im Unternehmen vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen jedoch von Zeit zu Zeit überprüft und ggf. verbessert werden.
Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich vom Arbeit- geber zu erstellen. Er kann sich jedoch dem Sachverstand der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und anderer mit der Arbeitssicherheit betrauten Personen be- dienen.
Wer ist für den technischen Arbeitsschutz im Betrieb neben dem Unternehmer hauptsächlich verantwortlich?
In erster Linie ist der Arbeitgeber für die Einhaltung des Arbeitsschutzes im Betrieb verantwortlich. sonstige mit dem Arbeitsschutz beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse.