Wer ist für die Verfolgung von Straftaten zuständig?
Herrin des Verfahrens bei der Strafverfolgung ist die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Polizei gehört ebenso zu den Strafverfolgungsbehörden (Vollzug der Aufgabe aus § 163 StPO) in Verbindung mit den entsprechenden Polizeiaufgabengesetzen der Länder. Beide sind weisungsgebunden.
Wer ist für die Ahndung von Straftaten verantwortlich?
Das Hauptzollamt hat als Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren – von Ausnahmen abgesehen – dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren. Die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) gelten sinngemäß, § 46 OWiG.
Was sind die Fehler in der Anklage?
A. Allgemeines. Fehler in der Anklage pflanzen sich gern im gesamten Verfahren fort und führen zu vermeidbaren Urteilsaufhebungen. Die Anklage soll einfach, klar und übersichtlich sein, damit der Angeklagte aus ihr entnehmen kann, was ihm vorgeworfen wird und sich verteidigen kann ( Informationsfunktion OLG Celle StV 1998, 531).
Was ist der Anklagesatz?
4.) Anklagesatz. Der Anklagesatz besteht aus einem Obersatz (Personalien, Tatzeit, Tatort, Zahl der Taten und Konkurrenzen, Gesetzestext) und einem Untersatz (Konkretisierung oder Sachverhalt, Liste der anzuwendenden Vorschriften). Der Sachverhalt muss so ausführlich sein, dass unter den Obersatz subsumiert werden kann.
Was ist der konkrete Anklagesatz in der mündlichen Verhandlung?
Der konkrete Anklagesatz, der in der mündlichen Verhandlung vom Sitzungsvertreter mitvorgelesen wird, schildert das Geschehen, das letztlich den abstrakten Anklagesatz begründet. Deshalb muss er alles enthalten, was für die Bejahung des Tatbestandes an Sachverhalt notwendig ist.
Was ist das Recht des Angeklagten zu unterrichtet?
Art. 6 III a EMRK gibt dem Angeklagten das Recht, nicht nur über den Grund der Beschuldigung unterrichtet zu werden, d.h. über den zu Grunde liegenden Sachverhalt, der ihm zur Last gelegt wird und auf den sich die Beschuldigung stützt, sondern auch über die rechtliche Bewertung dieses Sachverhaltes…in allen Einzelheiten.