Inhaltsverzeichnis
Wer ist für ein Brandschutzkonzept verantwortlich?
Brandschutz ist Chefsache! Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Brandschutz ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes im eigenen Interesse Chefsache.
Wer ist für Flucht und Rettungsplan verantwortlich Mieter oder Vermieter?
Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Wer ist für baulichen Brandschutz verantwortlich?
Zuständig für den vorbeugenden Brandschutz in Gebäuden ist der Architekt oder Ingenieur bzw. Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz. Architekt und Ingenieur müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind.
Wer veranlasst die Erstellung einer Brandschutzordnung für ein Unternehmen?
Die Brandschutzordnung ist im Einvernehmen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle zu erstellen. Die Richtigkeit objektspezifischer und betrieblicher Besonderheiten kann durch die Brandschutzdienststelle nicht geprüft werden. Verantwortlich für den Inhalt und dessen Aktualität ist ausschließlich der Betreiber.
Wer kontrolliert den Brandschutz?
Brandschutz kann Menschenleben und Unternehmen retten. Die Feuerwehren und die Brandaufsichtsbehörden kontrollieren deshalb Gewerbebetriebe in regelmäßigen Brandschauen. In welchem Turnus ein Objekt begangen werden sollte, ist in den Zielen der Berufsfeuerwehren festgelegt.
Was ist das Mietrecht für Feuerlöscher?
Mietrecht: Feuerlöscher. Die Installation von Feuerlöschern (Größe, Anzahl) ist in den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschrieben. Die Kosten für die Installation der Feuerlöscher sind nicht auf die Mieter umlagefähig. Von der Installation zu unterscheiden sind jedoch die Kosten für die Wartung und Prüfung.
Welche Verantwortung hat die Vermietung für Feuerlöscher?
Verantwortung für Brandschutz und die Wartung der Feuerlöscher haben sowohl die Vermietung als auch die Mieter:innen, jedoch für unterschiedlichen Flächen: Die Vermietung muss sich um die Allgemeinflächen kümmern, Mieter:innen um die angemietete Fläche. Das gilt sowohl für die reine Anschaffung der Feuerlöscher, als auch die spätere Wartung.
Wie sind die Kosten für die Installation von Feuerlöschern vorgeschrieben?
Die Installation von Feuerlöschern (Größe, Anzahl) ist in den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschrieben. Die Kosten für die Installation der Feuerlöscher sind nicht auf die Mieter umlagefähig. Von der Installation zu unterscheiden sind jedoch die Kosten für die Wartung und Prüfung.
Wer trägt die Kosten für Feuerlöscher im Gewerbemietverhältnis?
Wer trägt die Kosten für Feuerlöscher im Gewerbemietverhältnis Mieter oder Vermieter. Grundsätzlich liegt der Fall so, dass der Vermieter für die Einhaltung der allgemeinen Brandschutzbestimmungen verantwortlich ist. Hierunter fällt grundsätzlich auch die Installation von Feuerlöschern im Gewerbeobjekt.