Wer ist für Schimmel verantwortlich?
Stellt sich heraus, dass der Mieter den Schimmelbefall verursacht hat, muss er die volle Miete weiterzahlen und ist für die Beseitigung der Schäden verantwortlich. Anders ist es, wenn der Mieter die Schimmelbildung gar nicht verhindern konnte, weil z. B. Mängel an der Bausubstanz der Grund für den Pilzbefall sind.
Was muss der Vermieter bei Schimmel tun?
So sollten Mieter vorgehen Mangel beim Vermieter anzeigen. Schimmelstellen fotografieren und deren Entwicklung dokumentieren. Nachbarn oder Vormieter fragen, ob sie Probleme mit Schimmel oder Feuchtigkeit haben oder hatten. Dem Vermieter eine Frist setzen, um den Schimmel zu beseitigen.
Wer ist verantwortlich für die Beseitigung des Schimmels?
Bei der Frage, wer für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich ist und wer für die Schäden aufkommen muss, ist entscheidend, wer den Schimmel verursacht hat. Dabei liegt die Beweislast zunächst beim Vermieter. Nur wenn der Vermieter beweisen kann, dass der Mieter den Schimmel verursacht hat, muss der Mieter für die Beseitigung aufkommen.
Wer ist verantwortlich für Schimmel und Entfernung der Wohnung?
Für Schimmel und die Entfernung ist normalerweise jeder Mieter selbst verantwortlich – sofern kein Baumangel vorliegt. Doch auch wenn mit der Wohnung alles in Ordnung ist, muss der Vermieter unter Umständen die Kosten eines Schimmelschadens übernehmen.
Wie muss der Vermieter den Schimmel entfernen und die Ursache beheben?
Der Vermieter hat dann die Pflicht, den Schimmel zu entfernen und die Ursache zu beheben beziehungsweise Handwerker dazu beauftragen. Der Mieter muss ihm dafür eine Frist setzen. Er muss Handwerkern Zugang zu seiner Wohnung und der betroffenen Stelle gewähren.
Wie kann Vermieter für Schimmelschäden in der Wohnung verantwortlich sein?
Ein Urteil klärt jetzt, worauf es ankommt. Vermieter können auch für Schimmelschäden in der Wohnung verantwortlich sein, wenn kein Baumangel vorliegt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 9 C 75/15), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 17/2017) des Eigentümerverbandes Haus&Grund Berlin berichtet.