Wer kann Zeuge im Strafverfahren sein?
Definition: Zeuge StPO ist eine Person, die in einer nicht gegen sie selbst gerichteten Strafsache ihre Wahrnehmung über Tatsachen durch Aussage kundgeben soll. Beulke/Swoboda Strafprozessrecht Rn. 181. Zeugnisfähig ist dabei grundsätzlich jeder lebende Mensch, unabhängig vom Alter und Geisteszustand.
Wer darf nicht als Zeuge vernommen werden?
Vernehmungsverbote betreffen z.B. Geistliche bezüglich des Beichtgeheimnisses oder Beamte bezüglich der Amtsverschwiegenheit. Opfer eines Sexualdelikts geworden sind und bereits im Vorfeld kontradiktorisch vernommen wurden.
Kann ehemaliger Geschäftsführer Zeuge sein?
Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht selbst Partei. Da die GmbH selbst als Partei jedoch nur durch ihre Organe, d.h. den Geschäftsführer, handeln kann, tritt dieser an die Stelle der Partei und wird als Partei vernommen. Damit scheidet der Geschäftsführer bei einer GmbH als Zeuge aus.
Ist ein Prokurist Zeuge oder Partei?
Schmidt, Handelsrecht, 5. Aufl, S 458 f). Dementsprechend ist der Prokurist einer Partei als Zeuge und nicht etwa als Partei zu vernehmen (vgl BAG BB 1980, 580, 581; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl, Übers § 373 Rn 21 unter „Prokurist“).
Wer ist Zeuge des Rechtsstreites?
Als Zeuge kommt nur diejenige Person in Betracht, die nicht Partei des Rechtsstreites ist und nicht als Partei vernommen werden kann.
Kann der Zeuge einer Gewalttat verweigert werden?
Kann, wer Zeuge einer Gewalttat geworden ist, im späteren Strafprozess die Aussage verweigern oder wenigstens anonym aussagen, weil er Racheakte befürchtet? Den Zeugen trifft grundsätzlich die staatsbürgerliche Pflicht, zur Vernehmung zu erscheinen, wahrheitsgemäß auszusagen und seine Aussage gegebenenfalls zu beeiden.
Was sind die Unterschiede zwischen Zeuge und Partei?
In der Praxis zeigen sich immer wieder verschiedene Problembereiche in der Abgrenzung, ob jemand als Zeuge oder als Partei zu vernehmen ist: Der Zedent ist grundsätzlich Zeuge im Prozess des Rechtsnachfolgers, da er selbst nicht mehr Rechtsinhaber und damit nicht Partei des Rechtsstreites ist.
Ist kein Zeuge verpflichtet eine Aussage zu machen?
Kein Zeuge ist nach dem Gesetz verpflichtet, eine Aussage zu machen, die ihn selbst Gefahr der Bestrafung aussetzt. Dieses Recht wird in § 55 StPO normiert. Es kann in diesem Zusammenhang sinnvoll sein, den Strafverfolgungsbehörden gegenüber schon im Vorfeld anzuzeigen, dass ein Aussageverweigerungsrecht besteht.