Inhaltsverzeichnis
- 1 Wer muss Bäume fällen Mieter oder Vermieter?
- 2 Bin ich als Mieter verpflichtet Rasen zu mähen?
- 3 Wer trägt die Kosten für Kammerjäger Mieter oder Vermieter?
- 4 Wer zahlt Baumpflege?
- 5 Wie oft muss der Mieter den Rasen mähen?
- 6 Hat der Vermieter eine unverzügliche Meldepflicht?
- 7 Ist der Vermieter verpflichtet die Mietsache zu erhalten?
Wer muss Bäume fällen Mieter oder Vermieter?
Mieter haben Pflichten – manchmal gehört dazu die Gartenpflege. Dabei dürfen sie grundsätzlich auch störende Bäume fällen. Will der Vermieter das nicht, muss er es ausdrücklich verbieten. Ist ein Mieter zur Gartenpflege verpflichtet, darf er ohne Genehmigung Bäume fällen, die schadhaft sind oder die ihn optisch stören.
Ist der Vermieter für Schädlingsbekämpfung zuständig?
Die Kosten, die bei einer einmaligen und akuten Schädlingsbekämpfung entstehen, trägt immer Ihr Vermieter. Die einzige Ausnahme: Ihr Vermieter kann schlüssig nachweisen, dass Sie selbst als Mieter den Schädlingsbefall in der Wohnung zu verschulden haben. In diesem Fall müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen.
Bin ich als Mieter verpflichtet Rasen zu mähen?
Allerdings ist der Mieter nur verpflichtet, Gartenarbeiten zu erledigen, die weder Fachkenntnisse erfordern noch viel Geld kosten. Dazu zählen beispielsweise das Mähen des Rasens, Unkraut jäten, Laub entfernen oder das Umgraben und Pflegen von Beeten.
Kann der Vermieter baumfällarbeiten auf die Mieter umlegen?
Die meisten Gerichte sind sich entsprechend darin einig, dass es sich bei Baumfällarbeiten nicht um umlagefähige Betriebskosten handelt. Das AG Berlin-Schöneberg urteilte ebenfalls, dass das Baumfällen nicht zu den Betriebskosten gehört, die auf Mieter umgelegt werden können.
Wer trägt die Kosten für Kammerjäger Mieter oder Vermieter?
Laufende Kosten für Kammerjäger, die z.B. im Rahmen von Maßnahmen zur Schädlingsvorbeugung entstehen, sind umlagefähig, d.h. sie können vom Vermieter über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden (§ 27 der II. Berechnungsverordnung).
Wer trägt die Kosten für Schädlingsbekämpfung?
Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten bei Rattenbefall nur im Rahmen eines Wohnungsschutzbriefes. Vermieter müssen für sofortigen Einsatz eines Kammerjägers sorgen, andernfalls besteht das Recht auf Mietminderung.
Wer zahlt Baumpflege?
Ein Wohnungseigentümer muss nicht unbedingt für die Pflege von Bäumen in dem Gartenteil aufkommen, für den er ein Sondernutzungsrecht hat. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az. 481 C 24911/16 WEG).
Ist man verpflichtet seinen Rasen zu mähen?
Hallo! vorausgesetzt natürlich, das Gras wuchert nicht tatsächlich auf sein Grundstück und vorausgesetzt, Sie haben keinen Abfall direkt an der Grundstücksgrenze gelagert, kann Ihnen der Nachbar nichts anhaben, denn jeder darf seinen Garten so gestalten, wie er möchte, ohne dafür haftbar gemacht werden zu können.
Wie oft muss der Mieter den Rasen mähen?
“ Der Vermieter darf aber keine Vorgaben mache, wie oft der Rasen gemäht werden darf, wie die Gartenpflege konkret auszusehen hat. Der Vermieter hat kein Direktionsrecht. Gegen Unkraut aus Nachbars Garten kann nichts unternommen werden. Über die Grenze ragende Äste und Zweige müssen aber beschnitten werden.
Kann der Vermieter eine sperrmüllfläche zur Verfügung stellen?
Wenn der Vermieter eine Sperrmüllfläche zur Verfügung stellt, darf der Mieter seinen Sperrmüll dort abstellen. Der Vermieter legt die für die Abfuhr entstehenden Kosten dann auf alle Mieter um.
Hat der Vermieter eine unverzügliche Meldepflicht?
Der Mieter besitzt gegenüber dem Vermieter eine unverzügliche Meldepflicht, wenn dieser in die finanzielle Verantwortung gezogen wird. Wird dieser Pflicht nicht nachgegangen, können die Kosten für das Entfernen den Mietern zur Last gelegt werden.
Welche Rechnung hat der Vermieter für das Entfernen zu übernehmen?
Die Rechnung für das Entfernen hat der Vermieter zu übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind und Mietern kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. (Urteil: Bundesgerichtshof vom 17.12.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 92/08)
Ist der Vermieter verpflichtet die Mietsache zu erhalten?
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter gemäß § 535 I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet ist, die Mietsache – also die Wohnung – in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Liegt demnach ein – vom Mieter unverschuldeter – Mangel an der Mietsache vor, muss der Vermieter diesen beseitigen.