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Wer nimmt Petitionen entgegen?
Ebenso wie der Bundestag hat auch jeder Landtag einen eigenen Petitionsausschuss, der für die Eingaben der Petenten und Petentinnen zuständig ist. Allgemein gilt, dass eine Petition elektronisch oder per Post bei dem jeweiligen Landtag eingereicht werden kann.
Was bringt Open Petition?
openPetition begleitet Menschen dabei, Petitionen zu starten, in die Öffentlichkeit zu tragen und zu übergeben. Ziel von openPetition ist, Demokratie und Bürgerbeteiligung mittels Online-Petitionen zu fördern und zu einem transparenten Bürger-Politik-Dialog beizutragen.
Wie startet man eine Petition Österreich?
Bürgerinnen und Bürger haben mittels Petitionen die Möglichkeit, den Petitionsausschuss auf konkrete Anliegen aufmerksam zu machen. Das können Sie online mit Handy-Signatur vornehmen. Bereits eingebrachte Petitionen können von Bürgerinnen und Bürgern auch elektronisch über die Petitionsplattform unterstützt werden.
Wie kann ich eine Petition unterschreiben?
Eine Petition kann grundsätzlich ohne Registrierung unterzeichnet werden. Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist Voraussetzung, um eine Petition online zu unterschreiben. Auf Unterschriftenbögen müssen lediglich Name und Adresse angegeben werden.
Was akzeptiert der Petitionsausschuss der Bundesregierung?
Der Petitionsausschuss der Bundesregierung akzeptiert jedoch auch Bitten und Beschwerden, die über das offizielle Online-Portal eingereicht werden. Petitionen können dort nicht nur veröffentlicht, sondern auch elektronisch unterzeichnet werden.
Was sind Einschränkungen im Petitionsrecht?
Das bedeutet, dass selbst Minderjährige als auch Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Deutschland eine Petition starten dürfen. Gibt es Einschränkungen im Petitionsrecht? von Chrzanowski: Nein, weder was Alter noch Staatsangehörigkeit betrifft.
Was ist das Petitionsrecht im Grundgesetz?
Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein. Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.