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Wer prüft neue Gesetze?
In Deutschland beschließen Bundestag und Bundesrat Bundesgesetze, die in ganz Deutschland gelten, und Länderparlamente Landesgesetze, die nur in dem betreffenden Bundesland gelten. Entwürfe für ein neues Gesetz können von Bundestagsabgeordneten kommen, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung.
Wann muss der Bundesrat einem Gesetz zustimmen?
Die Zustimmung des Bundesrates ist insoweit nur erforderlich, wenn im Bundesgesetz wegen eines besonderen Bedürfnisses nach bundeseinheitlicher Regelung das Verwaltungsverfahren ausnahmsweise ohne Abweichungsmöglichkeit für die Länder geregelt wird (Artikel 84 Abs. 1 GG ).
Welche Regeln gibt es für die Gesetz-gebung?
Für die Gesetz-Gebung gibt es strenge Regeln. Diese Regeln stehen im Grundgesetz (GG) in Artikel 70 GG bis Art. 82 GG. Dort werden Ablauf und Zuständigkeiten beschrieben. Das macht Gesetz-Gebung für alle nachvollziehbar und demokratisch. 1. Stufe – Die politische Entscheidung für ein neues Gesetz Verbände und Interessen-Vereine haben Forderungen.
Was braucht man für ein Gesetz?
Als erstes braucht man einen Entwurf, also einen Vorschlag. Die Ideen und Gründe für ein Gesetz können von Petitionen (Unterschriftensammlungen), Verbänden, den Kirchen und anderen gesellschaftlichen Gruppen kommen. Viele Entwürfe sind von der Bundesregierung.
Was sind die Gesetze und Rechtsverordnungen im Internet?
Gesetze im Internet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen…
Wie können Gesetze im Internet abgerufen werden?
Gesetze im Internet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden.