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Wer stellt Aufenthaltskarte aus?
Die Aufenthaltskarte wird von Amts wegen erteilt, was einen Antrag des Familienangehörigen nicht ausschließt. Sie muss binnen sechs Monaten, nachdem der Familienangehörige die erforderlichen Angaben gemacht hat, ausgestellt sein. Ihre Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel fünf Jahre (§ 5 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU).
Was ist Bescheinigung des Daueraufenthalts?
Die Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts dokumentiert das unbefristete Niederlassungsrecht für Personen mit EWR – oder Schweizer Staatsangehörigkeit.
Was ist eine deutsche Aufenthaltskarte?
Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt. Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz.
Wie lange ist die anmeldebescheinigung gültig?
Die Anmeldebescheinigung gilt unbefristet und muss nicht verlängert werden. Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich besteht das Recht auf Daueraufenthalt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auf Antrag eine „Bescheinigung des Daueraufenthalts“ ausgestellt.
Was ist eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige?
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR – Ausstellung. Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt.
Wie lange brauchen die EU-Bürger eine Aufenthaltskarte?
Zunächst brauchen die Familienangehörigen des EU-Bürgern also eine Aufenthaltskarte, die jedoch widerrufbar ist, sobald die Freizügigkeitsvoraussetzungen wegfallen. Das Recht auf Daueraufenthalt selbst ist zwar unbefristet, die Gültigkeit der Daueraufenthaltskarte beträgt aber zehn Jahre.
Was ist die Aufenthaltskarte und das Daueraufenthaltsrecht?
Die Aufenthaltskarte und das Daueraufenthaltsrecht. Als Familienmitglied von EU-Staatsangehörigen erhalten Sie innerhalb von sechs Monaten, nachdem Sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte. Diese bescheinigt Ihnen das Recht auf Aufenthalt. Die Aufenthaltskarte muss nicht extra beantragt werden.
Wie lange wird die Aufenthaltskarte ausgestellt?
Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt. Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz.