Wer stellt ein politisches Asyl aus?
das Flüchtlingsrecht und die Rechte auf subsidiären Schutz. Die Entscheidung über die Anerkennung politisch Verfolgter als Asylberechtigte bzw. Zuerkennung einer anderen Schutzform fällt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg mit seinen verschiedenen Außenstellen in einem Asylverfahren.
Was ist eigentlich Asyl?
Was ist Asyl? Auf jeden Fall können sie nicht mehr in ihr Heimat-Land zurück. Dann können sie in einem anderen Land um Asyl bitten. Das Wort „Asyl“ ist schwere Sprache und bedeutet: Eine Person bekommt in einem fremden Land Schutz und Hilfe.
Wer hat Anrecht auf Asyl?
Jeder, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Das Recht auf Asyl ist in Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. …
Was sind Herkunftsländer?
Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz Länder, von denen sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung …
Was sind die sicheren Drittstaaten für Asyl?
Dies gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist, etwa weil dieser mangels entsprechender Angaben der Asylantragstellenden nicht konkret bekannt ist. Als sichere Drittstaaten bestimmt das Asylgesetz die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen und die Schweiz.
Was ist das Recht auf Asyl in Deutschland?
In Deutschland hat das Recht auf Asyl Verfassungsrang und dient dem Schutz der Menschenwürde. So besagt Artikel 16a GG, dass politisch Verfolgte Asylrecht genießen. Asylberechtigt sind demnach Personen, die aus politischen Gründen verfolgt werden. Es ist das einzige Grundrecht, worauf nur Ausländer einen Anspruch haben.
Was sind die häufigsten Gründe für einen Asylantrag?
Ein Verhör, mehrtägige Haftstrafen und Schläge werden regelmäßig als nicht ausreichend angesehen. Einer der häufigsten Gründe für einen Asylantrag ist die Gefahr der Verfolgung. Diese muss zum Zeitpunkt der Flucht des Betroffenen recht konkret und wahrscheinlich sein und zudem unmittelbar bevorstehen.
Welche Notsituationen sind als Gründe für eine Asylberechtigung ausgeschlossen?
Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen. Bei der Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung der Asylberechtigung ausgeschlossen.