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Wer trägt die Kosten der versandverpackung?
Soweit die Verpackung zur Aufmachung der Ware gehört (Verkaufsverpackung), hat der Verkäufer die Kosten der Verkaufsverpackung ohnehin zu tragen (kein Fall der Übergabekosten). Bei der Holschuld hat der Verkäufer die Verpackungskosten zu tragen.
Was zählt als Verpackung?
Grundsätzlich wurde die Begriffsbestimmung aus der Verpackungsverordnung für den Begriff der Verpackung übernommen. Verpackungen können demnach aus beliebigen Materialien hergestellt sein und „zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren“ dienen (§ 3 VerpackG).
Was fällt unter Verpackungsmaterial?
Verpackungsmaterialien: Unter dieser Position sind z.B. Kartons für den Transport zum Kunden, Material für die Verpackung des Produkts selbst oder auch vorläufige Verpackungen im Rahmen des innerbetrieblichen Transports erfasst.
Wer trägt die Verpackungskosten wenn im Kaufvertrag nichts vereinbart wurde?
Befindet sich die Ware nicht beim Verkäufer, so trägt der Verkäufer die Transportkosten vom Lagerort, bzw. Herstellerort bis zu sich. Der Käufer hat lediglich die Kosten ab dem Erfüllungsort (Niederlassung des Schuldners) zu tragen.
Wie lautet die lieferbedingung?
Sind keine besonderen Lieferbedingungen im Angebot enthalten, dann gilt die gesetzliche Regelung: Warenschulden sind Holschulden, d. h., der Käufer müsste die Ware eigentlich beim Verkäufer abholen (z. B. »Lieferung ab Werk«). So trägt bei der Lieferbedingung »frei Haus« der Verkäufer alle Kosten. …
Was ist eine Verpackungslizenz?
Hersteller und andere Vertreiber (bzw. Händler) sind verpflichtet, ihre ausgegebenen Verkaufsverpackungen an einem dualen System zu beteiligen – landläufig wird das als „Lizenzierung von Verkaufsverpackungen“ oder „Verpackungslizenz“ bezeichnet.
Auf welches Konto buche ich Verpackungsmaterial?
Verpackungsmaterial? In skr03 hat das Konto Fremdleistungen die Nummer 3100.
Wer trägt bei fehlender vertraglicher Vereinbarung das transportrisiko?
Es handelt sich um eine zwingende gesetzliche Regelung, die auch nicht über Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichend vereinbart werden dürfen. Denn: Nach § 307 Abs. Klauseln und Formulierungen in den AGB, wie etwa zum Beispiel „Das Transportrisiko hat der Käufer zu tragen.