Wer unterliegt der Einkommensteuer?
Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die auf das Einkommen aller natürlichen Personen erhoben wird. Grundsätzlich gilt, dass Selbstständige Einkommenssteuer zahlen und Arbeitsnehmer, die angestellt sind, zahlen Lohnsteuer.
Welche Einnahmen unterliegen der Besteuerung?
Einkommen aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit. Einkommen aus einem Gewerbebetrieb. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne bei Aktienverkäufen etc.) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Welche Formel zur Berechnung der Einkommensteuer gibt es für 2014?
Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer für 2014. Die Formel zur Berechnung der Einkommensteuer hängt immer von dem Einkommensbereich ab, in den das zu versteuernde Einkommen fällt. Ist das zu versteuernde Einkommen beispielsweise kleiner als der Grundfreibetrag, dann ist die Einkommensteuer gleich Null.
Was ist Einkommensteuer-Rechner?
Mit unserem Einkommensteuer-Rechner sehen Sie auf einem Blick Ihre steuerlich relevanten Daten. Tipp: Hier erhalten Sie grundlegende Informationen und rund um die Einkommensteuererklärung Was das tatsächliche Einkommen angeht, weiß jeder Arbeitnehmer, dass das Brutto-Einkommen nicht gleich dem Netto-Einkommen ist.
Wie können sie die genaue Berechnung ihrer Einkommensteuer nachlesen?
Die genaue Berechnung können Sie entweder im Einkommensteuergesetz ( § 2 EStG) nachlesen oder für Ihr persönliches zu versteuerndes Einkommen (falls vorhanden) Ihrem Einkommensteuer-Bescheid entnehmen.
Was ist die Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Einkommensteuer?
Die Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Einkommensteuer bildet das zu versteuernde Einkommen (oft wird das auch als zvE abgekürzt). Werden Sie als Ehepaar zusammen veranlagt, so geben Sie hier bitte die Summe Ihrer Einnahmen an. Ausgangspunkt ist dabei stets der Bruttobetrag – also ohne Abzug von Steuern und Sozialausgaben!