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Wie berechnet sich der DRG?
In diesem Fall muss ein Zuschlag berechnet werden.
- DRG Erlös innerhalb der Verweildauergrenzen. DRG Erlös = Relativgewicht x Basisfallwert. 2,354 x 3.747,98 € = 8.822,74 €
- Berechnung des Zuschlags: DRG Zuschlag = (Relativgewicht OGV x Anzahl überschrittener Verweildauertage) x Basisfallwert.
- Ergebnis bei Überschreitung:
Wie berechnet man den Basisfallwert?
Der Basisfallwert wird ermittelt, indem das Krankenhausbudget durch das durch den „Case-Mix“ ausgedrückte Leistungsvolumen des betreffenden Krankenhauses geteilt wird. Der Basisfallwert drückt somit den Preis für eine standardisierte Leistung – also eine Leistung mit dem Schweregrad 1,0 – des Krankenhauses aus.
Wie funktioniert das DRG System genau?
Funktionsweise: DRGs bilden ein Patientenklassifikationssystem, mit dem einzelne stationäre Behandlungsfälle anhand bestimmter Kriterien (zum Beispiel Diagnose nach dem ICD-Schlüssel/ICD 10, durchgeführte Operationen, Schweregrad der Erkrankung, Alter des Patienten) zu Fallgruppen zusammengefasst werden.
Auf welchen Wert beziehen sich die Bewertungsrelationen?
Das Relativgewicht (auch Bewertungsrelation) ist ein Punktwert, der als Multiplikator zum (Landes-)basisfallwert eingesetzt wird und somit die pauschale Erlöshöhe eines Patientenfalles maßstäblich mitbestimmt.
Wie wird der Tag im Krankenhaus kalkuliert?
Volljährige Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zahlen je Kalendertag des Krankenhausaufenthalts 10 Euro für längstens 28 Tage im Jahr. Die Zuzahlung ist direkt an das Krankenhaus zu leisten. Der Aufnahme- und der Entlassungstag ist ebenfalls zuzahlungspflichtig.
Wie wird der Krankenhausaufenthalt berechnet?
Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die Zuzahlung als Erwachsener pro Kalendertag eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus 10 Euro. Die beiden Tage Ihrer Aufnahme und Entlassung werden als zwei Kalendertage abgerechnet. Sie zahlen die Rechnung direkt an das Krankenhaus.
Wer legt den Basisfallwert fest?
Seit 2005 vereinbaren die Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft auf der Landesebene gemäß § 18 Abs. 1 KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) jährlich einen landesweit geltenden Basisfallwert (Landesbasisfallwert) für das folgende Kalenderjahr, spätestens bis zum 30. November jeden Jahres.
Welche Partei hat DRG eingeführt?
Das deutsche Fallpauschalen-System („G-DRG“), eingeführt im Jahr 2003, sollte Patienten davor schützen: Eine „Hauptdiagnose“, eine Bezahlung per Fallpauschale – das sollte für Transparenz sorgen, die Kassenbeiträge stabil halten, vor allem aber die Krankenhäuser in einen Wettbewerb gegeneinander zwingen.
Was ist das DRG Fallpauschalensystem?
Das DRG-System ist ein pauschalisierendes Abrechnungssystem, bei dem stationäre Krankenhausbehandlungen, weitestgehend unabhängig von der Verweildauer des Patienten über Fallpauschalen abgerechnet werden. „DRG“ steht dabei für „diagnosis-related groups“.
Was ist das Kostengewicht?
Kostengewicht. Das Kostengewicht (cost weight) einer Fallgruppe reflektiert den relativen – d.h. im Vergleich zu den anderen in der Tarifstruktur abgebildeten Fallgruppen – durchschnittlichen Behandlungsaufwand. Die Kostengewichte werden auf der Grundlage der Fallkostendaten ausgewählter Spitäler ermittelt.
Was sind die ersten drei Stellen der DRG?
Die ersten drei Stellen der DRG bezeichnet man als Basis-DRG, welche neben der Organzuordnung (MDC) auch Rückschlüsse auf die Partition, also auf die Art der Behandlung gibt. Die vierte und letzte Stelle gibt den Ressourcenverbrauch an.
Wie groß ist der DRG-Abschlag?
Berechnung DRG-Abschlag: Anzahl der Abschlagstage x Relativgewicht pro Abschlagstag x (Bundes-)Basisfallwert = DRG-Abschlag Hier: 2 x 0,452 x 3.544,97 € = 3.204,65 €
Wie funktioniert die Berechnung des Erlöses?
Die Berechnung des Erlöses (ohne Berücksichtigung von etwaigen Zu- oder Abschlägen) ist relativ simpel. Man benötigt zwei Werte, die miteinander multipliziert werden: das Relativgewicht und den Basisfallwert. In einer Formel ausgedrückt: DRG Erlös – Modell zur Berechnung.