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Wie besteht der EWR in der Europäischen Union?
Der EWR besteht aus den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Banken erheben für Auslandsüberweisungen innerhalb des EWR in eine andere EWR-Währung aufgrund der Währungsumrechnung häufig zusätzliche Gebühren und die Ausführungsfrist verlängert sich.
Was ist ein EWR-Rat?
Ein EWR-Rat, der sich aus Vertretern des Rates der EU und den Außenministern der EWR/EFTA-Staaten zusammensetzt, tagt mindestens zweimal pro Jahr. Er legt die politischen Leitlinien für den Gemeinsamen Ausschuss fest.
Wie wird die Verwaltung und Leitung des EWR aufgebaut?
Die Verwaltung und Leitung des EWR werden zwischen der EU und den EWR/EFTA-Ländern in einer Zwei-Säulen-Struktur aufgebaut. Beschlüsse werden von gemeinsamen EWR-Gremien gefasst (dem EWR-Rat, dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss, dem Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschuss und dem Beratenden EWR-Ausschuss).
Welche gesetzliche Ausführungsfristen gibt es für Überweisungen innerhalb des EWR in Euro?
Für Überweisungen innerhalb des EWR in EURO und mit Währungsumtausch in eine andere EWR-Währung gibt es gesetzliche Ausführungsfristen. Unter der Ausführungsfrist versteht man den Zeitraum ab Tag der Auftragserteilung bis zur Gutschrift auf den Konto des Begünstigten.
Wie können sie einen EWR-Bürger ausstellen lassen?
Sie können sich zudem einen Lichtbildausweis für EWR-Bürger ausstellen lassen. Dieser ist ein Identitätsdokument, das heißt damit kann man sich ausweisen. Familienangehörige, die nicht selbst EWR-Bürger oder EWR-Bürgerinnen bzw. Schweizer oder Schweizerinnen sind, erhalten auf Antrag eine „Aufenthaltskarte“.
Welche EWR-Bürger sind in der Europäischen Union frei zu bewegen?
EWR-Bürger und EWR-Bürgerinnen und Schweizer und Schweizerinnen sowie deren drittstaatsangehörige Familienangehörige EU-Bürger haben nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten.