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Wie bin ich im Ausland versichert?
Arbeitnehmer sind in dem EU-Land gesetzlich krankenversichert, in dem sie leben und arbeiten. Wer in einem anderen EU-Land lebt und nach Deutschland zu Besuch fährt, benötigt lediglich die europäische Krankenversicherungskarte. Damit kann er dann die Leistungen erhalten, die im Krankheitsfall sofort erforderlich sind.
Bin ich in Kroatien krankenversichert?
Über die durch die Kroatische Krankenversicherungsanstalt getragene Pflichtkrankenversicherung sind alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Kroatien sowie Ausländer mit Daueraufenthaltsgenehmigung versichert, sofern keine anders lautenden internationalen Abkommen bestehen.
Kann man sich von der Krankenkasse abmelden?
Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kann mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden. Das heißt: Die Kündigung ist immer zum Ende des übernächsten Monats möglich – genauer gesagt: Zum letzten Tag des übernächsten Monats.
Ist die AOK Karte auch im Ausland gültig?
Um den AOK-EuropaService nutzen zu können, brauchen Sie Ihre AOK-Gesundheitskarte mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite. Die sollten Sie im europäischen Ausland immer dabei haben. Sollte die EHIC-Karte vor Ort nicht angenommen werden, ist eine Kostenerstattung möglich.
Wie bin ich in Polen krankenversichert?
Die kostenlose Gesundheitsversorgung in Polen steht allen krankenversicherten Personen offen. Auch Bürger anderer Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, die sich vorübergehend in Polen aufhalten, haben Anspruch auf dieselben Leistungen.
Was bietet eine Auslandsreiseversicherung an?
UNIQA bietet vor Abschluss einer Versicherung auch eine persönliche Beratung an. Wenn Sie für kurze oder längere Zeit verreisen, sichert Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung weltweit finanziell ab. Z.B.: dann, wenn Sie während Ihrer Reise krank werden oder einen Unfall haben. Problemlose und schnelle Abwicklung.
Was gilt für eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung, die in Kreditkarten enthalten ist, gilt oft nur für den Karteninhaber und nicht für Mitreisende oder Angehörige. Zusätzlich greift der Versicherungsschutz meist nur, wenn Sie die Reise mit der Kreditkarte bezahlt haben.
Wie ist eine Reisekrankenversicherung geschützt?
Mit einer Jahresversicherung, sind Sie auf allen Reisen geschützt – egal ob Geschäftsreise, Familienurlaub oder Kurztrip. Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung für die ganze Familie ab, ist jede in der Versicherungspolice eingetragene Person geschützt – auch wenn Sie getrennt voneinander verreisen.
Was bietet die ausreisekrankenversicherung an?
Grundsätzlich bietet die Ausreisekrankenversicherung also einen äußerst wichtigen Schutz, insbesondere für gesetzlich Krankenversicherte und für privat Versicherte, bei denen die eigene Krankenkasse jedoch nicht alle Leistungen in vollem Umfang erbringt, die bei einer Behandlung im Ausland eventuell in Anspruch genommen werden können.