Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie entwickeln sich die Stoffmengen bzw Konzentrationen der Edukte Ausgangsstoffe und der Produkte bei einer chemischen Reaktion?
- 2 Warum kann im Gleichgewichtszustand die Konzentration der Edukte und Produkte nicht gleich sein?
- 3 Was ist die Einheitlichkeit einer Fraktion?
- 4 Was ist eine Fraktion des Deutschen Bundestags?
Wie entwickeln sich die Stoffmengen bzw Konzentrationen der Edukte Ausgangsstoffe und der Produkte bei einer chemischen Reaktion?
Die Einstellung des chemischen Gleichgewichts Allmählich verringert sich die Reaktionsgeschwindigkeit der Hinreaktion, da die Stoffkonzentrationen der Edukte stetig abnimmt, während die Rückreaktion an Geschwindigkeit gewinnt, da die Stoffkonzentration der Produkte im Laufe der Reaktion zunimmt.
Warum kann im Gleichgewichtszustand die Konzentration der Edukte und Produkte nicht gleich sein?
Obwohl Hin- und Rückreaktion beständig ablaufen, also Edukte in Produkte und diese wiederum in Edukte umgewandelt werden, verändern sich im Gleichgewicht die Konzentrationen der Edukte und Produkte nicht. Im Gleichgewicht ist die Geschwindigkeit der Hinreaktion gleich der Geschwindigkeit der Rückreaktion.
Was ist die Einheitlichkeit einer Fraktion?
2) in der makromolekularen Chemie die Auftrennung einer polydispersen Substanz in verschiedene Fraktionen mehr oder weniger einheitlicher Molekülmassen. Die Einheitlichkeit einer Fraktion hängt von der Trennschärfe des Fraktionierverfahrens ab. Man unterscheidet: Gleichgewichtsverfahren.
Wie erfolgt die Zusammensetzung der Fraktionen im Parlament?
Im Falle eines Ausschlusses aus der Fraktion oder Partei, kann die Rechtmäßigkeit dessen gerichtlich nachgeprüft werden, wobei bei einem Parteiausschluss höhere Maßstäbe angelegt werden. Im Europäischen Parlament [EP] erfolgt die Zusammensetzung der Fraktionen länderübergreifend nach Maßgabe der politischen Zugehörigkeit der Abgeordneten.
Was verwendet das Grundgesetz für die Fraktionen?
Das Grundgesetz verwendet den Begriff der Fraktion lediglich in Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG. Die Rechtsstellung der Fraktionen ergibt sich vielmehr aus den §§ 10 ff. GOBT [ Geschäftsordnung des Bundestages] sowie aus den §§ 45 ff. AbgG [Abgeordnetengesetz].
Danach ist eine Fraktion des Deutschen Bundestags ein Zusammenschluss von mindestens 5 \% der Bundestagsmitglieder (vgl. § 10 Abs. 1 GOBT). Nach § 46 Abs. 1 und 2 AbgG besitzen sie (Teil-)Rechtsfähigkeit. Nach § 46 Abs. 3 AbgG sind sie aber nicht Teil der öffentlichen Verwaltung und sie üben auch keine öffentliche Gewalt aus.