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Wie erhalten sie einen Schengen-Visum-Aufkleber?
Wenn Sie in den Schengen-Raum einreisen, erhalten Sie bei der Einreise in das erste Land einen Aufkleber im Reisepass. Ihr Reisepass sollte daher auch mindestens über zwei leere aufeinander folgende Seiten verfügen. Der Schengen-Visum-Aufkleber enthält viele wichtige Informationen unter anderem darüber, wann Ihr Schengen-Visum abgelaufen ist.
Was ist das Schengen-Visum Typ C?
Das Schengen-Visum Typ C ist eines der am meisten ausgestellten Kurzzeitvisa für den Schengen-Raum und eignet sich unter anderem für Familienbesuche und für touristische Reisen in Europa. Wenn Sie allerdings länger als 90 Tage in einem Schengen-Land verbringen wollen, müssen Sie ein nationales Visum (Schengen-Visum Typ D) beantragen.
Wie lange dauert ein Schengen-Visum im Schengen-Raum?
Das ist der Zeitraum, in dem Sie sich mit einer Höchstaufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengen-Raum innerhalb von 6 Monaten (180 Tagen) aufhalten dürfen. Der Schengen-Visum-Aufkleber in Ihrem Reisepass gibt Ihnen unter anderem Auskunft über den Tag der spätesten Einreise in den Schengen-Raum. Ihr Schengen-Visum ist also ungültig, wenn:
Ist Schengen-Visum ungültig?
Ihr Schengen-Visum wird ungültig wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist oder Sie die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten im Schengen-Raum überschritten haben. Außerdem wenn die Anzahl der erlaubten Einreisen überschritten wurden. Wie oft kann man ein Schengen-Visum beantragen?
https://www.youtube.com/watch?v=NxKMM_NB5Zk
Wie lange hat ein Schengen-Visum Gültigkeit?
Wenn Sie ein Schengen-Visum erhalten, hat es in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr. Das ist der Zeitraum, in dem Sie sich mit einer Höchstaufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengen-Raum innerhalb von 6 Monaten (180 Tagen) aufhalten dürfen.
Was ist das einheitliche Schengen-Visum?
Das einheitliche Schengen-Visum (USV) Das einheitliche Schengen-Visum (Uniform Schengen Visa) ist die Erlaubnis eines Schengen-Mitgliedsstaates, das gewünschte Gebiet zu durchqueren oder sich dort bis zur Höchstdauer von 90 Tagen pro Halbjahr für eine bestimmte Zeit aufzuhalten, wobei der Beginn dieses Zeitraums das Datum der Einreise ist.